In Frankfurt: Gründauer liefert sich Verfolgungsfahrt mit Polizei

Gründau
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Die Anklage klang gewaltig: Unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens war ein 20-Jähriger vor dem Amtsgericht Gelnhausen angeklagt. Nach der Beweisaufnahme wurde dieser Punkt allerdings eingestellt. Der Gründauer ist trotz seines jungen Alters schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten - wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahls und Hausfriedensbruchs.

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Aktuell ging es um einen Vorfall vom 31. Oktober 2021, der sich in Frankfurt zugetragen hatte, aber - weil er Heranwachsender ist - vor dem für seinen Wohnort zuständigen Jugendrichter in der Barbarossastadt verhandelt wurde. Zu dem obligatorischen Vorgespräch bei der Jugendgerichtshilfe war der junge Mann nicht erschienen. Auf Nachfrage erklärte er vor Gericht, schon zwei Ausbildungen abgebrochen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Hanau warf ihm vor, am frühen Abend mit seinem hochmotorisierten Mercedes und einem Kumpel auf dem Beifahrersitz in der Friedberger Landstraße in Frankfurt unterwegs gewesen zu sein, als er plötzlich verbotenerweise über einen mittleren Grünstreifen und Straßenbahnschienen links abbog und in die Gegenrichtung zurückfuhr. Diese Ordnungswidrigkeit weckte das Interesse einer Polizeistreife, die zufällig in der Nähe des Gründauers unterwegs war. Sie folgte dem Mercedes, schaltete Blaulicht und Martinshorn ein. Es dauerte jedoch eine ganze Weile bis die Beamten den Fahrer kontrollieren konnten.

Wie ein 24-jähriger Beamter als Zeuge vor Gericht aussagte, reagierte der 20-Jährige zunächst nicht auf die Anhaltesignale. Im Gegenteil: Obwohl sie mit quietschenden Reifen im Streifenwagen folgten, vergrößerte sich der Abstand zu dem flüchtenden Auto beständig. Laut Anklage rasten die jungen Männer „rücksichtslos und deutlich zu schnell durch ein Wohngebiet“. Eigentlich hatten die Beamten den Wagen schon aus den Augen verloren, als sie ihn doch noch zufällig entdeckten. In einer Einbahnstraße war er entgegen der Fahrtrichtung zum Stehen gekommen, weil ein anderes Fahrzeug entgegenkam. Sofort legten die Polizisten beide jungen Männer in Handschellen und kontrollierten sie. Dabei förderten sie bei dem Fahrer 3,26 Gramm Marihuana zutage. Außerdem stellten sie fest, dass er unter Drogeneinfluss das Auto fuhr.

Der Fahrer räumte vor Gericht den Drogenbesitz ein, eine Flucht vor der Polizei bestritt er. Bei dem Blaulicht dachte er zunächst an einen Krankenwagen. Bewusste Anhaltesignale, die ihm galten, habe er nicht wahrgenommen. Ein bisschen schneller seien sie schon unterwegs gewesen, aber maximal 60 bis 70 Stundenkilometer. Auf den Vorhalt von Richter Christian Scheuermann, dass sie eigentlich fast im Kreis fuhren, beteuerte er seine Ortsunkenntnis in der Main-Metropole. Er habe sich wohl auf sein Navi verlassen. Ziel sei ein Ort gewesen, wo sie etwas essen wollten. Noch unwissender gab sich sein 22-jähriger Beifahrer. Er könne sich nicht mehr erinnern, warum sie in Frankfurt waren. Möglicherweise zum Chillen oder um in einem Park spazieren zu gehen. Die Fahrt bezeichnete er als „ganz normal“ ohne auffällige Vorkommnisse.

Der Vorsitzende hingegen wertete die Fahrmanöver als „schwer nachvollziehbar“, zumal sie möglicherweise auch eine rote Ampel überfuhren. Klarheit hätte der zweite Streifenbeamte im Zeugenstand bringen können. Doch der war erkrankt. Oder ein Gutachten, dass die Geschwindigkeit des 20-Jährigen errechnet hätte. Und geklärt hätte, wie schnell dort in dem Abschnitt überhaupt gefahren werden darf. Darüber herrschte vor Gericht Unklarheit. Da aber der Angeklagte ohnehin schon seit dem Tattag vor über einem Jahr ohne Führerschein ist und nun keine entscheidend höhere Sanktion zu erwarten war, sei es vertretbar, auf das Gutachten, was zusätzliche Kosten verursacht hätte, zu verzichten, erklärte der Richter. Also verwarnte er den Gründauer lediglich wegen des Besitzes der Drogen. Er muss 450 Euro an die Gelnhäuser Tafel bezahlen. Das sind 100 Euro mehr, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. / hd


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