Morgenpost

Die Prüfung wird mit einem Grabmalstandsicherheitsprüfgerät mit integriertem Display für Last-Zeit-Diagramm bzw. "Isis-Twin" mit Kraftsensor und Datenlogger, Kipp-Tester und mit Kraftmessanzeige ausgeführt.

Gemäß § 32 (2) der Friedhofsordnung der Gemeinde Gründau ist jede Grabstelle auf Standfestigkeit zu überprüfen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten der Nutzungsberechtigten zu beseitigen. Nutzungsberechtigte von Grabstellen, welche dieser Verpflichtung nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebende Schäden.

Die betroffenen Nutzungsberechtigten werden schriftlich informiert und sind dann aufgefordert, diese Grabsteine standsicher befestigen zu lassen, um möglichen Unfällen vorzubeugen. Bei Fragen hierzu, können sich die Nutzungsberechtigten gerne an die Friedhofsverwaltung Gründau, Frau Schinzel 06051 8203-23 wenden.


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