Grund hierfür sei die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, in der Wildtiere einen besonderen Schutz genießen.
"Wenn schon bald die wärmeren Frühlingstage mit Sonnenschein Einzug halten, wird es wieder Zeit, die Natur zu erkunden und die frische Luft zu genießen. Spaziergänge am Herzberg, Fahrradtouren entlang der Gründau und Kinzig und andere Outdoor-Aktivitäten werden wieder zu bevorzugten Freizeitbeschäftigungen. Doch die dort lebenden Wildtiere brauchen gerade jetzt Ruhe und Schutz. Insbesondere das Jungwild gerät leicht in Panik durch querfeldein wandernde Menschen oder Hunde. Dabei spielt die Größe des Hundes keine Rolle. Am Boden brütende Vogelarten legen zum Schutz gegen Feinde gut getarnte Eier, die beim Verlassen der Wege leicht versehentlich zerstört werden können. Selbst das Herumschnüffeln eines Hundes an Jungwild oder Vogelnestern kann die Mutter daran hindern, die Jungtiere anzunehmen. So können auch allgemein friedliche Hunde großen Schaden anrichten. Auch wenn in Gründau keine generelle Leinenpflicht besteht, sollten Sie als Hundehalter aus den genannten guten Gründen vom 15. März bis zum 15. Juli eines jeden Jahres grundsätzlich alle Hunde an der Leine führen, bittet das gemeindliche Ordnungsamt. Ausnahmen gelten, wenn die Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind", heißt es abschließend aus dem Rathaus.
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