„Dies ist zunächst eine beruhigende Nachricht, weil es gelungen ist, den Erreger-Keim durch die Desinfektion mittels Chlordioxid unmittelbar wieder zurückzudrängen. Allerdings wissen wir alle, dass der Keim damit nicht verschwunden ist“, kommentiert Bürgermeister Gerald Helfrich (parteilos) die aktuelle Situation.
Diese Meinung werde auch vom Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises vertreten. Zwei zuständige Sachbearbeiter des Fachamtes, ein Vertreter der Stadtwerke Gelnhausen als beauftragtes Unternehmen für die Probenentnahme und Mitarbeiter der gemeindlichen Wasserversorgung hatten sich gemeinsam mit dem Bürgermeister Ende vergangener Woche im Rathaus zu einer Analyse der Lage getroffen. "Die Vertreter des Gesundheitsamtes machten dabei noch einmal auf die Notwendigkeit der Desinfektionsmaßnahme aufmerksam. Bei den Pseudomonaden handelt es sich um einen Krankheitserreger, der nicht ins Trinkwasser gehört und daher sofort und umfassend zu bekämpfen ist. Gleichzeitig erfolgte der Hinweis, dass trotz der Desinfektion mittels Chlordioxid das von der Gemeinde Gründau in den Ortsteilen Lieblos, Rothenbergen, Niedergründau, Mittel-Gründau und Hain-Gründau gelieferte Wasser der geltenden Trinkwasserverordnung entspricht. Der Chlordioxidgehalt wird täglich von der gemeindlichen Wasserversorgung kontrolliert und dokumentiert sowie auch von der Gesundheitsbehörde überwacht", teilt Helfrich mit.
Ein weiteres Thema des Austauschs mit den Vertretern des Gesundheitsamtes sei der in der Presse und sozialen Medien geäußerte Verdacht eines Zusammenhanges zwischen Gülle und den Pseudomonaden gewesen: "Pseudomonaden sind typischerweise keine darmbesiedelnden Bakterien und sind demnach auch nicht in tierischen Ausscheidungen enthalten. Somit ist diese These ist aus Sicht der Gesundheitsaufsicht als unwahrscheinlich einzustufen. Die in Gründau erhobenen Untersuchungsergebnisse des Monitorings weisen auf keine Verunreinigungen des Rohwassers hin. Zudem gibt es mit der UV-Desinfektion am Ende der Aufbereitung eine technische Schutzbarriere gegen den Eintrag von mikrobiellen Belastungen in das Trinkwassernetz. Auch ein Oberflächenwassereintrag in die Brunnenstube bzw. in den Brunnenschacht ist ebenfalls als unwahrscheinlich anzusehen, so der Standpunkt der Gesundheitsbehörde", heißt es in der Pressemitteilung abschließend.
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