"Die Haushaltssatzung einer Gemeinde regelt die Einnahmen und Ausgaben für ein bestimmtes Haushaltsjahr. Es gibt mehrere Gründe, warum die Fraktion der KBG die Haushaltssatzung erneut boykottiert hat", so die Fraktion in einer Pressemitteilung, in die Gründe einzeln aufgezählt werden.
1. Fehlende Transparenz: "Wenn die Haushaltsplanung und die zugrunde liegenden Zahlen nicht ausreichend offengelegt oder verständlich erklärt werden, kann dies Misstrauen und Ablehnung hervorrufen. In unserem Fall konnte der durch die Gemeinde beschäftigte Kommunalberater mehrere Fragen des Fraktionsvorsitzenden Marx erneut und wiederholt nicht beantworten. Weshalb Vorgenannter überhaupt zu Sitzungen des HFA eingeladen wird erschließt sich ebenfalls nicht, da seine Taktik hauptsächlich darin bestehen zu scheint, mit einer gewaltigen, nichtssagenden Folienschlacht auf hohem Niveau Verwirrung zu stiften, die bei brutalen Kosten nur wenig bis keinen Nutzen bringt. Folglich kann auf den Kommunalberater entweder gänzlich verzichtet werden oder dieser ist zumindest gegen einen kompetenteren auszutauschen!"
2. Unzureichende Bürgerbeteiligung: "Wenn die Bürger nicht ausreichend in die Haushaltsplanung einbezogen wurden oder ihre Anliegen nicht berücksichtigt wurden, kann dies ein Grund für einen Boykott sein. In Gründau ist es Brauch, den Haushaltsentwurf den Ortsbeiräten zur Kenntnis zu geben, nachdem dieser durch die Verwaltung aufgestellt wurde. Unseres Erachtens wäre es bedeutend zielführender, die Ortsbeiräte bereits im Vorfeld mehr und gleichwertig zu beteiligen."
3. Ungerechte Verteilung der Mittel: "Wenn bestimmte Stadtteile oder Bevölkerungsgruppen systematisch benachteiligt werden, könnte dies als Anlass genommen werden, die Haushaltssatzung abzulehnen. Unsere Wahrnehmung ist, dass Ortsteile, die den amtierenden Bürgermeister 'ordentlich' gewählt haben oder dessen Ortsvorsteher durchsetzungsfähiger und aktiver ist als seine Kollegen aus anderen Ortsteilen, bedeuten bevorzugt werden. Dies stellt aus unserer Sicht eine erhebliche Ungleichbehandlung dar, welche zwingend abzustellen ist."
4. Politische Differenzen: "Wenn es grundlegende politische Differenzen zwischen der Mehrheit und der Opposition gibt, etwa in Bezug auf Ausgabenprioritäten oder die generelle Finanzpolitik, könnte dies einen Boykott rechtfertigen. Leider gibt es in Gründau nicht nur politische Differenzen, welche natürlich zum Tagesgeschäft einer Gemeindevertretung gehören. Die persönlichen Befindlichkeiten einiger Mandatsträger untereinander spielen hier ebenfalls eine große Rolle, welche in der sachlichen Betrachtung nichts zu suchen haben! Ferner ist es durch die CDU und FWG langjährig betriebenes Brauchtum die Opposition möglichst klein zu halten. Selbst gute und nutzbringende Anträge werden auf diese weise infantil blockiert, um dem politischen Gegenpol keine Möglichkeit zu bieten. Dieses Verhalten betreiben SPD und FWG inzwischen genauso, wie die Koalition vorher. Dieses Verhalten ist für Gründau und seine Bürger, weder sinnvoll noch nutzbringend. Bedauerlicher Weise seinen die meisten gewählten Gemeindevertreter nicht die geistige Größe zu besitzen derlei ungebührliches Verhalten abzulegen und ausschließlich gemeinsam auf der Sachebene für Gründau zu agieren."
5. Mangelnde Nachhaltigkeit: "Wenn die Haushaltssatzung als nicht nachhaltig angesehen wird, beispielsweise durch übermäßige Verschuldung oder fehlende Investitionen in wichtige Zukunftsprojekte, könnte dies Grund für einen Boykott sein. Eine nachhaltige Arbeitsweise lässt der aktuelle Haushalt nicht erkennen, so Marx weiter. Ermahnte die FWG kürzlich noch wortgewaltig zur Sparsamkeit und erinnerte daran, dass der Haushalt einen 'Sparwillen' aufgrund der Haushaltslage (Ausfall Gewerbesteuer) nicht erkennen ließe, haben sich die Kollegen vom Kooperationspartner SPD einlullen lassen und sind mit wenigen, unbedeutenden Maßnahmen einverstanden. Hatte die SPD doch noch im vergangenen Jahr gefordert, denn Haushalt frühstmöglich einzubringen und zu beschließen, hat selbige dies im aktuellen Jahr nahezu 6 Monate blockiert. Dieser und weitere wankelmütige Umstände machen daher den Bürgermeisterkandidaten der SPD unwählbar. Besticht er doch lediglich durch wankelmütiges, 'dem aktuellen Wind' angepasstes und nicht durch geradliniges Handeln."
6. Korruption oder Misswirtschaft: "Hinweise auf Korruption, Vetternwirtschaft oder Misswirtschaft können ebenfalls ein starker Grund sein, die Haushaltssatzung abzulehnen. In Gründau hat man gute Chancen, eines der zum Verkauf stehenden Grundstücke zu erhalten, wenn man das 'richtige' Parteibuch in der Tasche hat. In der hierfür eingerichteten Vergabekommission wurde, gegen den Vorschlag des Gemeindevorstandes, alle Fraktionen gleichwertig mit einem Sitz zu beteiligen, durch die SPD und FWG beantragt, die Sitze gemäß der Gewichtung in der Gemeindevertretung zu verteilen. Dies hat zur Folge, dass SPD und FWG eine Mehrheit erlangen. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt! Mitgliedern der Opposition wird hingegen der Erwerb eines Grundstückes abgelehnt, obwohl sich die SPD für dessen Verkauf ausgesprochen hat, um die aktuelle Haushaltslage zu konsolidieren."
7. Nichtbeachtung von Klimaschutzzielen: "Wenn die Haushaltssatzung keine ausreichenden Mittel für Klimaschutzmaßnahmen vorsieht oder sogar klimaschädliche Projekte fördert, kann dies Grund für einen Boykott sein. Klima- und Hochwasserschutz sind elementare Aufgaben einer Gemeinde. Insbesondere der Hochwasserschutz lässt bedeutend zu Wünschen übrig, was dem aktuellen Bürgermeister nicht allein angelastet werden kann, da der Vorgang inzwischen seit 27 Jahren mehr oder minder brachliegt. Somit haben aus Sicht von Marx ein Bürgermsister der CDU, einer der SPD und ein inzwischen parteiloser unzureichende Arbeit abgeliefert. Wir von der KBG wollen daher das Mittel des Boykotts nutzen, um Aufmerksamkeit auf diese Missstände zu lenken und Änderungen zu erzwingen. Es ist uns besonders wichtig, dass der Boykott gut kommuniziert wird, um die Unterstützung der Öffentlichkeit zu gewinnen, also unserer Gründauer Bürgerinnen und Bürgern."
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