Prozessauftakt: Mordversuch an pflegebedürftigem Ehemann in Gründau

Gründau

Weil sie versucht haben soll, ihren pflegebedürftigen Ehemann zu ermorden und sich zugleich selbst zu töten, muss sich eine 63-jährige Frau an Montag, 19. August 2024, vor dem Landgericht Hanau verantworten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau lautet versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung. Der Prozess vor der 1. Großen Schwurgerichtskammer beginnt um 9 Uhr in Saal A 215, weitere Verhandlungstermine sind für 21.08.2024, 26.08.2024, 28.08.2024 und 30.08.2024, jeweils 9.00 Uhr, anberaumt.

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Die Staatsanwaltschaft wirft der im Jahr 1961 in Wächtersbach geborenen und heute 63 Jahre alten Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit vor, am 13.08.2023 in Gründau vor dem Hintergrund einer Überforderung mit der Pflege ihres an Demenz erkrankten Ehemanns den Entschluss gefasst zu haben, sich und ihren Ehemann zu töten. Sie soll hierzu für jeden mindestens 20 Tabletten eines in dieser Menge potentiell tödlichen Medikaments in einer Flüssigkeit aufgelöst und ihrem Mann zu trinken gegeben haben, der nicht mit einem Angriff auf sein Leben gerechnet haben soll.

Nachdem beide ihr jeweiliges Glas ausgetrunken haben sollen, sollen sie sich ins Bett gelegt haben und nicht mehr ansprechbar gewesen sein, als sie von einem Angehörigen aufgefunden worden sein sollen. Die akute Lebensgefahr soll sodann durch Verbringung ins Krankenhaus abgewendet worden sein.

 


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