VORSPRUNG - Print ist offline!

Im Zuge der Grundsteuerreform hat das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag neu festgesetzt. Die jährlich zu zahlende Grundsteuer errechnet sich aus diesem Grundsteuermessbetrag, der mit dem Hebesatz der Gemeinde Gründau (200 %) multipliziert wird. Die Gemeinde Gründau weist darauf hin, dass Widersprüche gegen den Messbetrag ausschließlich an das Finanzamt zu richten sind.

Weiterhin wird darum gebeten, bei Zahlungen nur noch das auf dem Grundsteuerbescheid angegebene Kassenzeichen zu verwenden. Alle Zahlungen, die mit dem alten Kassenzeichen (gültig bis 2008) getätigt werden, können nicht mehr zugeordnet werden und müssen künftig zurück auf das Auftraggeber-Konto überwiesen werden.

 


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Thermo Sun
Harth & Schneider
Stadt Schlüchtern
VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG
Sturmius Dehm Brennholz GmbH

online werben

Höfler Fenster
Autohaus Koch
Autohaus Nix
CID

vogler banner

Evonik

vogler banner

Online Banner 300x250px MoPo 2