Gründau: 57-Jähriger wegen Hass-Post gegen Flüchtlinge vor Gericht

Gründau

„Das war ganz besonders verachtend.“ Richterin König fand drastische Worte für das Handeln eines 57-Jährigen. Der stand wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Gelnhausen. Nach einer längeren Beweisaufnahme stellte die Vorsitzende in Absprache mit der Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den Gründauer vorläufig ein. Allerdings muss er 1.000 Euro an die Organisation „Sprungbrett – Familien- und Jugendhilfe“ in Hanau zahlen sowie an neun Online-Sitzungen mit Einzelgesprächen der Lübecker gemeinnützigen Einrichtung „Stop hate“ teilnehmen.

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Der Mann war im August 2024 in einem sozialen Netzwerk auf die Nachricht eines regionalen Vereins gestoßen, der um die Bereitstellung von Wohnraum für Geflüchtete bat. Der Angeklagte kommentierte dies sinngemäß so: Er besitze einen schönen Garten. Da passe „eine Menge“ hin. „Schön nebeneinander“, zwei Meter unter der Erde. Die Personen müssten halt nur selbst graben, um unter die Erde zu kommen. Das sei nicht einfach, weil es sich um Lehmboden handele.

Der 57-Jährige räumte den von ihm verfassten Eintrag ein. Dieser sollte eigentlich „witzig und sarkastisch“ gemeint sein, bekundete er in einer ersten Stellungnahme vor Gericht. Dieser Einschätzung widersprachen sowohl die Richterin als auch die Staatsanwältin energisch. Der Text sei „ganz weit weg von witzig“, erklärten sie. Er sei einfach nur geschmacklos.

Heute bereue er das Verfassen des Textes, den er zeitnah wieder gelöscht habe, erklärte der Gründauer weiter. Er wolle niemandem etwas Böses. Er wisse aus der eigenen Familie, welches Leid es bedeute, durch einen Krieg vertrieben zu werden. Die Charakterisierung als „witzig“ zog er später zurück. Der Eintrag habe für ihn erhebliche Folgen gehabt. So sei ihm deswegen nach über 30-jähriger Tätigkeit von seinem Arbeitgeber gekündigt worden. Auch Nebenjobs habe er dadurch verloren. Derzeit sei er arbeitslos und suche eine neue Anstellung.

Die Richterin sowie die Staatsanwältin unterbrachen zunächst die Sitzung und zogen sich für eine Beratung zurück. Anschließend waren sich die beiden Damen einig, dass der Post „übel heraussticht“. Weil der Mann aber bislang nicht vorbestraft ist und durch den Verlust seines Arbeitsplatzes schon bestraft ist, stellten sie das Strafverfahren unter den verhängten Auflagen ein. / hd     


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