Gründau: 51-Jähriger verhält sich verdächtig vor Schule

Gründau

Nach jüngsten Mitteilungen über ein verdächtiges Verhalten gegenüber Minderjährigen im Bereich Gründau hat die Polizei die Identität eines hierfür verantwortlichen, zunächst unbekannten Mannes rasch klären können. Es handelt sich um einen 51-Jährigen. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Mann am Montagmittag nach Unterrichtsschluss vor einer Schule in der Niedergründauer Straße versucht haben, verbal Kontakt zu mindestens einem Mädchen - möglicherweise auch zu weiteren dort wartenden Schülerinnen und Schülern - aufzunehmen und sie dabei belästigt haben.

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Anschließend soll er gemeinsam mit einigen Kindern in einen Bus eingestiegen sein.

Am Dienstagnachmittag habe er vor dem Dorfgemeinschaftshaus in Mittelgründau zudem durch ein Fenster bei einer Veranstaltung von Kindern zugeschaut. Die zuständige Ermittlungseinheit der Kriminalpolizei nahm in beiden Fällen umgehend die Ermittlungen auf. Am Donnerstag konnten die Ermittler den Tatverdächtigen aufgrund vorliegender Hinweise identifizieren und antreffen. Dabei machten sie ihm eindringlich deutlich, welche Wirkung sein Verhalten auf andere hat und welche Konsequenzen daraus entstehen können. Darüber hinaus wurde ihm ein Platzverweis ausgesprochen.

Aktuell deutet laut Polizeiangaben nichts darauf hin, dass sich der 51-Jährige strafbar gemacht hat. Die Hintergründe seines Verhaltens müssen jedoch noch abschließend geklärt werden. Zur weiteren Aufklärung bittet die Kripo um sachdienliche Hinweise unter der Rufnummer 06181 100-123. Im Zuge der Befassung wurde den Ermittlern zudem bekannt, dass in sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten Bild- und Videomaterial kursiert, das den Mann zeigen soll. Die Polizei rät dringend dazu, die Weitergabe von Informationen im Netz sorgfältig zu prüfen.

Gleichwohl die Polizei jeden Hinweis ernst nimmt und diesen mit größter Sorgfalt nachgeht, warnt sie vor ungewollter Panikmache im Netz und appelliert daher eindringlich, auf ungerechtfertigte private "Fahndungen" und Warnhinweise in den sozialen Medien zu verzichten. Solche Veröffentlichungen können Persönlichkeitsrechte erheblich beeinträchtigen und unter Umständen sogar strafbar sein - etwa dann, wenn sie geeignet sind, eine Person herabzuwürdigen oder anderweitig zu diskreditieren. Statt sensible beziehungsweise heikle Informationen zu verbreiten, können Eltern selbst vorbeugend tätig werden: Indem sie mit ihren Kindern immer wieder über wichtige Verhaltensregeln sprechen - besonders für Situationen, in denen sie allein unterwegs sind, etwa auf dem Schulweg.


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