4,17 Millionen Euro für Gründau: "Jetzt Trinkwasser sichern"

Gründau

Die FWG Gründau begrüßt grundsätzlich die zusätzlichen Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen von Bund und Land in Höhe von 4,17 Millionen Euro für anstehende Investitionen in Gründau.

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"Diese Mittel können den kommunalen Haushalt entlasten und helfen, wichtige Projekte schneller umzusetzen. Dabei ist jedoch wichtig, ehrlich zu benennen, wofür dieses Geld am dringendsten gebraucht wird", heißt es in einer Pressemitteilung. Aus Sicht der FWG bietet sich insbesondere die Trinkwasserversorgung in Gründau als zentrales Handlungsfeld an: "In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Problemen in der Wasserversorgung. Um die Versorgungssicherheit im Sinne der Trinkwasserverordnung dauerhaft zu gewährleisten, ist eine zweite, redundante Trinkwasserleitung zwischen der Aufbereitungsanlage und dem Hochbehälter Lieblos zwingend erforderlich. Diese wurde von der FWG bereits vor Jahren beantragt und ist politisch bereits beschlossen. Eine solche Redundanz ist fachlich sinnvoll, erhöht die Ausfallsicherheit erheblich und ist die Voraussetzung für eine Renovierung der alten Hauptleitung. Mit den jetzt zur Verfügung stehenden Mitteln könnte diese Maßnahme endlich umgesetzt werden – statt sie erneut zu vertagen. Natürlich können die Mittel auch für Investitionen in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden. Allerdings muss man klar sagen: Der Neubau des Feuerwehrhauses Gründau-West war bereits im Haushalt eingeplant und wäre auch ohne das Sondervermögen realisiert worden. Wenn dieses Projekt nun als zentrales Beispiel für den Einsatz der Sondermittel genannt wird, handelt es sich nicht um eine zusätzliche Investition, sondern um eine bereits finanzierte Maßnahme."

Man müsse bei aller Freude über diese Mittel aber auch ehrlich sein und den „Haken“ am Sondervermögen nicht verschweigen: "Das Sondervermögen besteht aus Schulden, die Bund und Land aufnehmen. Diese Schulden müssen langfristig über Steuereinnahmen von den Bürgerinnen und Bürgern zurückgezahlt werden. Dass es überhaupt eines solchen Sondervermögens bedarf, ist auch Ergebnis jahrelang unterlassener Investitionen und struktureller Versäumnisse – insbesondere unter CDU-geführten Bundes- und Landesregierungen, die notwendige Infrastrukturmaßnahmen zu lange aufgeschoben haben. Die FWG Gründau erinnert in diesem Zusammenhang erneut daran, dass eine niedrigere Kreis- und Schulumlage sowie die konsequente Einhaltung des Konnexitätsprinzips die Kommunen dauerhaft deutlich stärker entlasten würden als einmalige Sonderprogramme. Das Konnexitätsprinzip bedeutet klar: Wer bestellt, der bezahlt auch. Wenn Bund oder Land neue Aufgaben beschließen – etwa im Bereich Kinderbetreuung, Brandschutz oder neuer Bauvorschriften – müssen sie den Kommunen auch die notwendigen finanziellen Mittel vollständig zur Verfügung stellen."

Für die Aufstellung des neuen Haushaltsplanes 2026 erwartet die FWG, dass alle Mitglieder der Gemeindevertretung diesen Weg mitgehen, das Vorhaben zweite Trinkwasserleitung jetzt konsequent voranzutreiben und die entsprechenden Mittel im Haushalt bereitzustellen: "Das Projekt ist beschlossen und muss umgesetzt werden – nicht erneut zerredet, in Ausschüsse geschoben oder auf unbestimmte Zeit vertagt werden. Die Sicherung der Trinkwasserversorgung ist keine Option, sondern eine Pflichtaufgabe gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Gründau. Die Mittel aus dem Sondervermögen sollten auf keinen Fall dazu verwendet werden um Defizite aus dem Verwaltungshaushalt zu kompensieren."


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