Ab 2026 wird Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Hessen zum Rechtsanspruch. Zuerst für die 1. Klasse, bis 2029 dann Schritt für Schritt für alle Grundschulkinder.
"Für viele Familien ist das eine sehr gute Nachricht – und auch die FWG Gründau unterstützt diesen Weg ausdrücklich. Denn gerade in einer Gemeinde wie Gründau, in der viele Eltern täglich ins Rhein-Main-Gebiet pendeln, ist eine verlässliche Betreuung kein Luxus, sondern Voraussetzung dafür, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Doch bei aller Zustimmung lohnt ein genauer Blick auf die Finanzierung. Denn hier beginnt die eigentliche Frage. Zuständig für die Betreuung ist der Main-Kinzig-Kreis. Finanziert wird die Ganztagsbetreuung aktuell gemeinsam vom Land Hessen, dem Kreis und den Eltern. Wird das Angebot gut angenommen – wovon auszugehen ist – steigen die Kosten. Und genau diese Mehrkosten landen nicht automatisch dort, wo sie hingehören. Die Gemeinde Gründau zahlt schon heute rund 15 Millionen Euro pro Jahr an Kreis- und Schulumlagen an den Main-Kinzig-Kreis. In dieser Summe enthalten ist, allein die Schulumlage mit etwa 3,5 Millionen Euro jährlich. Kreis- und Schulumlagen sind Pflichtbeiträge, die jede Gemeinde an den Landkreis abführt. Damit werden unter anderem Schulen, soziale Aufgaben, Jugendhilfe und Verwaltung finanziert. Steigen die Ausgaben des Kreises, steigen in der Regel auch diese Umlagen – und damit die Belastung für die kommunalen Haushalte", so die FWG in einer Pressemitteilung.
Das heiße konkret: "Wenn zusätzliche Kosten für die Ganztagsbetreuung für den Kreis entstehen, dann trifft das am Ende auch die Gemeinde Gründau. Und damit indirekt alle Bürgerinnen und Bürger – obwohl die Gemeinde weder den Rechtsanspruch geschaffen hat noch für dessen Finanzierung zuständig ist. Ganztagsbetreuung ist richtig und wichtig. Sie entlastet Familien und stärkt den ländlichen Raum. Aber sie darf nicht zu höheren Elternbeiträgen oder steigenden Umlagen zulasten der Bürgerinnen und Bürger führen.
Wer bestellt, muss bezahlen - die FWG Gründau ist klar in ihrer Haltung:
- keine Mehrbelastung der Eltern
- keine Finanzierung über höhere Kreis- oder Schulumlagen
- vollständige Kostenübernahme durch das Land Hessen oder den Bund als Gesetzgeber
Wer einen Rechtsanspruch schafft, muss auch die Verantwortung für die Finanzierung übernehmen. Nur so wird Ganztagsbetreuung zu dem, was sie sein soll: Eine echte Unterstützung für Familien und kein versteckter Kostenfaktor für Gemeinden."
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