Zum Nachfolger des aus dem Amt ausgeschiedenen Vorstehers des Ortsgerichtes Gründau II, Gerald Helfrich, wurde nun mit Beschluss des Amtsgerichtes Gelnhausen, Karlheinz Peil zum neuen Ortsgerichtsvorsteher ernannt.
Der in Mittel-Gründau wohnende Karlheinz Peil ist bereits seit dem Jahr 1998 Mitglied des für die Ortsteile Mittel-Gründau, Hain-Gründau, Breitenborn und Gettenbach zuständigen Ortsgerichtes und führte vertretungsweise die Dienstgeschäfte.
Der Ortsgerichtsvorsteher ist unter der Tel.-Nr. 06058/8711 zu erreichen. Das Ortsgericht ist zuständig z.B. für die Durchführung von Grundstücks- und Gebäudeschätzungen, die Beglaubigung von Unterschriften im Rahmen der „freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (Grundschuldbestellungen, Löschungsbewilligungen usw.) sowie die Aufnahme von Sterbefallanzeigen und Nachlass-Sicherungen.
Insbesondere die Sterbefallanzeige erfüllt mehrere Funktionen: Zunächst soll festgestellt werden, wer gesetzlicher Erbe der bzw. des Verstorbenen geworden ist. Hier dienen die Angaben über die nächsten Angehörigen einer schnellen Kontaktaufnahme und der Vermeidung von aufwendigen Recherchen durch das Amtsgericht.
Befindet sich zum Beispiel ein Testament in öffentlicher Verwahrung, so wird es aufgrund der Sterbefallanzeige eröffnet.
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