Obwohl das gemessene Standgeräusch den Grenzwert zunächst nicht überschritt, bestanden zu diesem Zeitpunkt bereits Zweifel an der Zulässigkeit der Abgasanlage. Auf einer Kfz-Hebebühne wurde das Auto daraufhin genauer inspiziert, wobei der Verdacht einer möglichen Manipulation der Abgasklappensteuerung immer mehr in den Fokus der Spezialisten rückte. Nach dem Entfernen der hinteren linken Kofferraum-Abdeckung konnte ein offenbar unzulässiges Steuergerät zum Ansteuern der Abgasklappen aufgefunden werden.
Aufgrund dessen erlosch die Betriebserlaubnis, der VW wurde sichergestellt und wird nun einem Sachverständigen zur Erstellung eines Beweissicherungsgutachtens vorgeführt. Bei der Kontrolle kamen ein ziviles Videofahrzeug sowie das zivile Video-Krad zum Einsatz.
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