Wegen Nachstellungen gegenüber einer Nachbarin im Zustand der Schuldunfähigkeit muss sich ein Mann im Landgericht Hanau verantworten. Die Staatsanwaltschaft Hanau hat unter anderem Anklage wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Nachstellung erhoben. Prozessauftakt vor der 5. Großen Strafkammer ist am Dienstag, 21.04.2026, um 13 Uhr in Saal A 216. Fortsetzungstermine sind für 28.04.2026, 19.05.2026, 22.05.2026, jeweils 09:30 Uhr, anberaumt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Jahr 1994 in Frankfurt am Main geborenen und heute 31 Jahre alten, in vorläufiger Unterbringung befindlichen Beschuldigten deutscher Staatsangehörigkeit mit ihrer Antragsschrift im Sicherungsverfahren vor, in der Zeit vom 01.02.2025 bis 29.09.2025 in Gründau im Zustand der Schuldunfähigkeit zu einer in der Nachbarschaft wohnhaften Geschädigte in zahlreichen Fällen gegen deren ausdrücklichen Willen Kontakt aufgenommen und diese sowie ihren Lebensgefährten bedrängt, bedroht und beleidigt zu haben. Dabei soll der Beschuldigte unter anderem mit einem Messer in der Hand gedroht haben, die Geschädigte zu erstechen, sowie diese mit einer geworfenen Flasche nur knapp verfehlt haben. Durch die fortwährenden Einwirkungen des Beschuldigten soll die Geschädigte erheblich in ihrer Lebensführung beeinträchtigt worden sein.
Aufgrund der psychischen Erkrankung des Beschuldigten wird die Kammer auch dessen dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu prüfen haben.
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