Das Landgericht Hanau hat das Tierhalteverbot, zudem ein 55-jähriger Gründauer Anfang dieses Jahres verurteilt worden war, aufgehoben.
Weil auf seinem Grundstück im Ortsteil Lieblos Hunde, Kaninchen und ein Schwein in nicht artgerechter Haltung vorgefunden worden sein sollen, war er im Februar im Amtsgericht Gelnhausen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und anderer Delikte zu einer Geldstrafe verurteilt worden, zudem wurde ihm die Haltung von Tieren jeglicher Art für drei Jahre verboten.
Die 6. Kleine Strafkammer im Landgericht Hanau entschied jetzt allerdings: Bisher ist nicht nachgewiesen, ob die Tiere tatsächlich über einen längeren Zeitraum einem erheblichen Leiden ausgesetzt waren. Dies müsste noch ausermittelt werden, so Richterin Peter, da sich der 55-Jährige allerdings bei den anderen Vorwürfe nach gutem Zureden geständig zeigte, wurde die Strafverfolgung hinsichtlich der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz eingestellt.
Korrigiert wurde auch noch eine zweite Entscheidung vom Amtsgericht: Der Gründauer hatte über Jahre hinweg einen Container auf seinem Grundstück stehen, den er schließlich nicht dem ursprünglichen Eigentümer zurückgab, sondern bei einer anderen Firma in Zahlung gab, die dafür die Leerung übernahm. Kein Betrug entschied hier die 6. Kleine Strafkammer, sondern eine Unterschlagung, im Amtsgericht war er wegen Betruges und Unterschlagung verurteilt worden.
Unstrittig war schließlich noch der Besitz von einer Waffe und Munition, die Mitarbeiter des Gründauer Ordnungsamtes bei der Räumung seines Grundstückes in Lieblos gefunden hatten. Eine alte Pistole und zirka 300 Schuss Munition, größtenteils Platzpatronen, waren bei ihm entdeckt worden, offenbar stammt dies aus dem Besitz seines Vaters. Zwar glaubte ihm die Strafkammer, dass er Waffen und Munition schlichtweg vergessen hatte, eine Verurteilung wegen fahrlässigem Besitz von Waffen und Munition konnte dies allerdings nicht verhindern.
Eine Geldstrafe von 2.700 Euro hätte er laut Amtsgerichts-Urteil bezahlen müssen, diese wurde im Landgericht jetzt auf 1.000 Euro reduziert. Trotz Aufhebung des Tierhalteverbots kündigte der Gründauer allerdings an: „Ich will gar kein Tier mehr halten, nicht mal mehr einen Wellensittich.“ Das Urteil ist rechtskräftig.
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de
















