Bedarfs-und Entwicklungsplan für die Feuerwehr beschlossen

Hammersbach
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Städte und Gemeinden sind verpflichtet, alle 10 Jahre einen Bedarfs- und Entwicklungsplan für ihre Feuerwehr aufzustellen.



Zur Erstellung dieses Planes ist eine umfangreiche Datensammlung notwendig, die unter anderem die Einwohnerzahlen, Siedlungsstruktur, Gewerbebetriebe und den Straßenverkehr erhebt. Daraus abgeleitet wird die Gemeinde in eine normierte sogenannte Gefahrenklasse eingestuft und davon dann - an die örtlichen Gegebenheiten angepasst - die notwendige Mannschaftsstärke und Ausrüstung festgelegt.

Die Freiwillige Feuerwehr gewährleistet den Brandschutz und die örtliche Sicherheit auf freiwilliger Basis. Und die Aufgaben sind vielfältig. Löschen, bergen, retten, schützensind die Stichpunkte. Die Männer und Frauen der Feuerwehr verrichten ihren Dienst an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden täglich für sich und ihre Nachbarn. Da eine gut ausgerüstete Feuerwehr natürlich auch Geld kostet, ist es notwendig, die Bedarfs- und Entwicklungsplanung korrekt zu erstellen. Außerdem ist der Plan Grundlage für eine Bezuschussung, die das Land den Städten und Gemeinden für teure Anschaffungen wie zum Beispiel Löschfahrzeuge gewährt. Der Plan wird zwar in kommunaler Selbstverantwortung erstellt, trotzdem ist auch der Kreisbrandinspektor in die Planungen mit einbezogen, um so eine überörtliche Koordination zu gewährleisten.

Vor wenigen Tagen hat nun die Hammersbacher Gemeindevertretung den neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan beschlossen, den der ehemalige Stadtbrandinspektor der Stadt Hanau, Erich Geyer, federführend für die Gemeinde erstellt hat. Die Gemeindevertretung folgte den Ausführungen des vorgelegten Entwurfs im Wesentlichen. Wichtig für die Arbeit der Ehrenamtlichen ist das Bekenntnis der Gemeindevertreter, dass viele Reparatur- und Wartungsarbeiten in Zukunft nicht mehr in Gänze durch die ehrenamtlichen Gerätewarte erledigt werden können. Schlug der Planersteller noch mittelfristig die Schaffung einer hauptamtlichen Stelle für die Gerätewartung vor, behielt die sich Gemeindevertretung vor, dies offener zu halten und auch andere Formen der Unterstützung zu ermöglichen. Dafür wurde der Feuerwehr signalisiert, dass die Unterstützung auch schneller erfolgen kann als angeregt. In jedem Fall wird die Feuerwehr hier bedarfsgerecht unterstützt und eine gute und einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Die Ausstattung der Fahrzeuge soll sich auch in Zukunft am derzeitigen Stand orientieren. Mit dem beschlossenen Plan kann nun der Zuschuss für die Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs mit dem Baujahr 1985 beantragt werden. Die größte Aufgabe in der Zukunft wird aber sein, auch weiterhin genügend Männer und Frauen zu finden, die sich bereit erklären, die freiwillige Arbeit für ihre Gemeinde zu verrichten. Bürgermeister Michael Göllner und Gemeindebrandinspektor Jens Eyrich sehen in dem bisher Erreichten und dem neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan jedenfalls eine gute Grundlage dafür, dass die freiwillige Feuerwehr auch in den nächsten 10 Jahren gut aufgestellt ist.

Foto: Hauptamtsleiterin Sandra Schutt, Erich Geyer, Gemeindebrandinspektor Jens Eyrich und Bürgermeister Michael Göllner.


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