Rathaus bald rund um die Uhr online

Hammersbach
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Bis Ende 2022 soll das „Onlinezugangsgesetz“ des Bundes umgesetzt werden. Alle Verwaltungsleistungen sollen bis dahin online für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.



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Viele offene Fragen beschäftigen daher Sandra Schutt, die Projektbeauftrage der Gemeinde Hammersbach: Hard- und Software, Umsetzung, Kosten und Personalressourcen.

Ziel ist auch bei der Gemeinde Hammersbach: Die Bürger werden in Zukunft nicht mehr für jede Kleinigkeit zu den Öffnungszeiten ins Rathaus gehen müssen! Rund um die Uhr online, von wo auch immer oder egal zu welcher Uhrzeit, sollen die Dienstleistungen der Gemeinde abrufbar sein. Ohne Wartezeit soll die Verwaltung den Kontakt zum Bürger gewährleisten. Aber auch die internen Arbeitsabläufe sollen durch die Digitalisierung deutlich vereinfacht werden. Dem Bürger als Kunden kommunaler Dienstleistungen soll zukünftig die Möglichkeit geboten werden, über Online-Formulare, kommunale Internet-Plattformen oder Apps das digitale Angebot der Verwaltung nutzen zu können.

Die Digitalisierung hat in der aktuellen Coronakrise einen erstaunlichen Aufschwung erlebt. Viele sind im Homeoffice, Sitzungen werden in Videokonferenzen abgehalten. Anträge, die bis vor kurzem noch vor Ort gemacht werden mussten, kann man plötzlich digital abwickeln. Selbst bei Abstimmungsverfahren wird über digitale Lösungen nachgedacht. Aber wichtig ist der Gemeinde auch, dass trotz der Digitalisierung nicht der Draht zu den Menschen vor Ort verloren geht. Bürgermeister Michael Göllner (SPD) betont hierzu: „Es wird für uns auch eine Herausforderung darstellen, nicht nur die Digitalisierung voranzubringen, sondern sie auch sozialverantwortlich und bürgernah in den Alltag zu integrieren.“

Das digitale Rathaus der Gemeinde Hammersbach bietet derzeit bereits viele Möglichkeiten. Auf der Startseite der Homepage gibt es ein digitales Kontaktformular, mit dem man sich mit jeglichen Wünschen und Anregungen an die Verwaltung wenden kann. Die Formulare des Bürgerbüros sind auf der Homepage unter dem Reiter Bürgerbüro zu finden. Die Formulare können dann ausgefüllt über das digitale Postfach eingereicht werden. Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden können online über den Reiter Standesamt beantragt werden. Ab dem 1. Oktober verfügt das Bürgerbüro über den „Bürgermonitor“. Damit werden Anträge in Papierform überflüssig. Mit der neuen E-Akte, die bis Ende des Jahres vollständig genutzt werden kann, und dem Bürgermonitor wird das Einwohnermeldeverfahren ergänzt. Statt Unterlagen und Erklärungen auszudrucken, geht das Verfahren über den Bürgermonitor. Das ist ein robustes Tablet, auf dem Bürger die Unterlagen angezeigt bekommen. Erklärungen oder Meldescheine lassen sich direkt auf dem Tablet rechtsgültig unterschreiben. Kurzum, eine Ummeldung, ein Passantrag oder ein Kirchenaustritt kann ab dem 1. Oktober komplett papierlos erledigt werden. Wer einen Ausdruck möchte, kann diesen selbstverständlich weiterhin erhalten.

Bis Ende des Jahres wird in Hammersbach auch „OLAV“ zur Verfügung stehen. Mit diesem Verfahren können Auskunfts- und Übermittlungssperren, Voranmeldungen einer Anmeldung oder Ummeldung, die Verlusterklärung eines Personaldokumentes, ein Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder eine einfache und erweiterte Meldebescheinigung ebenfalls online beantragt werden. „Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein komplexer Prozess, der viele Abläufe in der Verwaltung verändern wird. Dabei müssen wir insbesondere auch die Datensicherheit gewährleisten. Es wird aber auch unsere Aufgabe sein, die Bürger, die mit der EDV weniger vertraut sind, auf diesem Weg der Zukunft mitzunehmen. Mein Dank gilt allen meinen Mitarbeitern, die diese Herausforderung annehmen. Insbesondere unsere Projektbeauftragte Sandra Schutt leistet hierbei Herausragendes“, so Bürgermeister Michael Göllner.


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