Westerweiterung: Bürgermeister Göllner und SPD krachend gescheitert

Hammersbach
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"Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat entschieden, dass der Bebauungsplan „Gewerbegebiet LIMES - Gewerbegebiet West" bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag außer Vollzug gesetzt wird. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel statthaft", melden sich CDU und Grüne in einer gemeinsamen Pressemitteilung zu Wort.



Der VGH habe in seiner Entscheidung festgestellt, dass sowohl die Beteiligungsrechte der Gemeinde Hammersbach vom Zweckverband verletzt worden seien, als auch, dass der Beschluss zur Westerweiterung unter Verstoß gegen die Satzung des Zweckverbandes erfolgt sei: "Damit bestätigt das höchste hessische Gericht die von der schwarz-grünen Koalition mehrfach – auch öffentlich – gerügten schweren Fehler bei der Planung der Westerweiterung. Niemand steht über dem Gesetz, weder Bürgermeister Michael Göllner (SPD) noch seine Genossen und auch keine Großinvestoren. Der Versuch, jenseits von Recht und Gesetz Fakten zu schaffen und demokratische Rechte auszuhebeln, ist krachend gescheitert. Die politische Verantwortung tragen allein Bürgermeister Göllner und seine Unterstützer und Unterstützerinnen, die die offenkundigen handwerklichen Fehler bis zuletzt geleugnet hatten und zu keiner Zeit bereit waren, einen Kompromiss bei der Entwicklung der Westerweiterung zu suchen und einzugehen. In kürzester Zeit hat der VGH nun Bürgermeister Göllner zweimal die Grenzen aufgezeigt und seine Einlassungen als mitunter fernliegend und nicht überzeugend bewertet sowie sein rechtswidriges Handeln unterbunden“, so die Koalition in der Stellungnahme.

Dabei habe es seitens der Koalition zahlreiche, intensive Versuche gegeben, für die Westerweiterung einen Kompromiss zwischen allen Interessen zu suchen: "Bürgermeister Göllner und seine Genossen haben sich an diesen Bemühungen nie beteiligt, sondern alle Kraft darauf verwendet, die Interessen der Dietz AG gegen geltendes Recht durchzusetzen. Die 3. Logistikhalle war eine bewusste Entscheidung der SPD gegen den Mittelstand aus der Region, der im Interkommunalen Gewerbegebiet bislang ohnehin zu kurz kam. Auch die Täuschung der Bevölkerung wurde von der SPD bewusst in Kauf genommen, zum Beispiel in dem die SPD-Vorsitzende Cid Jovic in einer Pressemitteilung behauptete: 'Selbst wenn irgendwo in den Entscheidungen der vergangenen zehn Jahre etwas Rechtsfehlerhaftes entdeckt würde, wird das die geschaffenen Fakten der Westerweiterung nicht zurückrollen.' Nicht unerwähnt kann in diesem Zusammenhang auch die Tatsache bleiben, dass die 3. Logistikhalle überhaupt nur gebaut werden konnte, weil Bürgermeister Göllner die Gemeindevertretung Hammersbach über Monate rechtswidrig blockiert hatte. Ohne diese Blockade hätte es die 3. Halle in der heutigen Form nie gegeben, weil der VGH schon vor Monaten hätten entscheiden können. Mit der Entscheidung des VGH ist auch klargestellt, dass eine Erweiterung der 3. Halle einstweilen ausgeschlossen ist und auch die zwangsweise Umlegung von Grundstücken in weite Ferne gerückt ist. Im Ergebnis kann man feststellen, dass das Scheitern von Bürgermeister Göllner und seiner Unterstützer alleine auf grobe handwerkliche Fehler, Besserwisserei und der Unfähigkeit zum Kompromiss zurückzuführen ist. Wir sind gespannt, welche Ausreden diesmal wieder für die eigenen Fehler er- und gefunden werden“, so die Koalition.

Die Koalition ist sich sicher, dass auch die endgültige Entscheidung zugunsten der Interessen der Gemeinde Hammersbach ausfallen wird, denn wörtlich heiße es in der VGH-Entscheidung: „Die Planungshoheit [ist] für das Plangebiet nicht mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 29.09.2016 wirksam übertragen wurde und der Zweckverband [handelt] daher als sachlich unzuständige Behörde. Der Normenkontrollantrag [ist] aller Voraussicht nach zulässig und begründet [...]."

"Weder Bürgermeister Göllner, noch die SPD und die Dietz AG sollten nach dieser schweren juristischen Niederlage damit kalkulieren, dass die 3. Halle in der ursprünglich geplanten Form jetzt noch umgesetzt werden kann, so die Koalition abschließend.


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