Hammersbach: Bürgermeister Göllner wehrt sich juristisch gegen Facebook-Kommentar

Hammersbach
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Der Hammersbacher Bürgermeister Michael Göllner (SPD) geht gerichtlich gegen eine Veröffentlichung auf der Social-Media-Plattform Facebook vor. Ihm geht es dabei um einen Kommentar, den ein Facebook-Mitglied unter einem Pseudonym verfasst hat. Im Landgericht Hanau wird jetzt in der nächsten Woche darüber entscheiden, ob die Äußerungen vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind oder beispielsweise unter Schmähkritik fallen.



Der von Göllner angemahnte Text steht als Kommentar unter einem Post der Bürgerinitiative Schatzboden, den wiederum eine anderes Facebook-Mitglied aus Hammersbach geteilt hat. Der Kommentar steht also nicht auf der Seite der Bürgerinitiative, sondern auf der Seite des offenbar privaten Mitglieds, ist aber öffentlich einsehbar. Der jetzt von Göllner angemahnte Facebook-User hat dort am 17. November 2022 geschrieben (hier im Original veröffentlicht): „Eigentlich sollte es jetzt jeder, in dieser SPD fixsierten Gemeinde begriffen haben. Seine Wähler lassen sich schon seit Jahren belügen und hintergehen. Frankfurt hat es vor gemacht: Weg mit einem Bürgermeister, der ohne Rücksicht in die eigenen Taschen und die seiner Freunde wirtschaftet. Abwählen ist die einzige Option, bevor er noch mehr Schaden anrichtet. Wie viele Urteile braucht man noch um zu verstehen, dass er dieser Gemeinde nicht gut tut?“

Dieser Kommentar steht unter einem von der Facebook-Userin geteilten Text der Bürgerinitiative Schatzboden mit der Überschrift „Göllners neueste Irrtümer“. Die Bürgerinitiative steht im Konflikt mit Göllner wegen der Erweiterung des Interkommunalen Gewerbegebietes Limes der drei Kommunen Hammersbach, Limeshain und Büdingen. Göllner ist Verbandsvorsteher des für das Gewerbegebiet gegründeten Zweckverbandes. Der Streit über die Erweiterung wird mittlerweile vor Gericht ausgetragen. In dem geteilten Text, unter dem der strittige Kommentar steht, wirft die Bürgerinitiative Göllner einen Interessenkonflikt vor, weil er als Bürgermeister die Interessen der Gemeinde Hammersbach gegenüber dem Zweckverband vertreten müsse. Streitpunkt ist, in verkürzter Form zusammengefasst, die Vergrößerung eines bereits angesiedelten großen Logistikunternehmens im besagten Gewerbegebiet versus die Nutzung des Geländes für mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe.

Gegen den zitierten Kommentar wollte Göllner eine Unterlassungserklärung erwirken, die der mutmaßliche Verfasser des Kommentars nicht abgab. Darauf wurde beim Landgericht Hanau der Antrag auf eine Einstwillige Verfügung gestellt. Das Gericht beraumte allerdings eine mündliche Verhandlung an, die nun in der nächsten Woche stattfindet. „Als Bürgermeister müssen wir einiges ertragen, aber wenn eine Grenze erreicht ist, muss man dagegen vorgehen“, erklärte Göllner auf Nachfrage seinen juristischen Schritt.


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