Hammersbach: Strittiger Facebook-Kommentar wird gelöscht

Hammersbach
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Schmähkritik oder nicht? Darum ging es am Dienstag im Landgericht Hanau. Der Hammersbacher Bürgermeister Michael Göllner (SPD) hatte sich juristisch gegen einen Kommentar bei Facebook gewehrt, der Verfasser zunächst eine Unterlassungserklärung abgelehnt (wir berichteten). Die Verhandlung endete mit einem Vergleich beider Parteien, der Facebook-Kommentar muss demnach gelöscht werden.



Die Auseinandersetzung über die Westerweiterung des Interkommunalen Gewerbegebietes, an dem die Kommunen Hammersbach, Büdingen und Limeshain beteiligt sind, wird nicht nur politisch und juristisch, sondern auch in den sozialen Medien geführt. Der strittige Kommentar war unter einem Beitrag der Bürgerinitiative Schatzboden verfasst worden, den wiederum ein anderes Facebook-Mitglied geteilt hatte. Bürgermeister Göllner störten darin vor allem die Formulierungen „der ohne Rücksicht in die eigenen Taschen und die seiner Freunde wirtschaftet“ sowie „belügen und hintergehen“. Der Hammersbacher Rathauschef hatte im Vorfeld erklärt, dass man in seiner Position schon einiges ertragen müsse, in diesem Fall sah er aber eine Grenze überschritten und schaltete daher einen Anwalt ein.

Die zum Verfasser geschickte Unterlassungserklärung blieb aber ohne Reaktion, den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung beantwortete das Gericht mit der Ansetzung einer mündlichen Verhandlung. Eine Entscheidung, ob es sich tatsächlich um Schmähkritik handelt, blieb dabei aus. Allerdings deutete das Gericht an, dass die Formulierungen grenzwertig seien, Göllner als Person des öffentlichen Lebens aber auch einiges ertragen müsse. Ein klares Signal an beide Parteien, dass es sinnvoll wäre, die Verhandlung mit einem Vergleich zu beenden.

Da sich der Verfasser bereit erklärte, den Kommentar zu löschen und auch Göllner über seinen Anwalt zustimmte, dass dies ein gangbarer Weg wäre, wurde sich letztlich darauf geeinigt. Dabei wurde festgelegt, dass der Verfasser die Formulierungen nicht wiederholen darf – auch nicht sinngemäß. Die eigenen Kosten hat jede Partei selbst zu tragen, die Gerichtskosten werden geteilt. Sollte der Verfasser gegen diesen Vergleich verstoßen, droht ihm ein Ordnungsgeld.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2