"Soweit die sogenannte Öffnungsklausel für Gemeinden bei der Windkraftstandortsuche für uns anwendbar ist, eröffnen sich für die Etablierung von Windkraft neue Chancen, die nicht ungeprüft bleiben dürfen, erklären die Fraktionen weiter und sind gespannt, welche Möglichkeiten sich für Hammersbach ergeben. Wir wollen bezüglich einer Prüfung einen schnellst möglichen Beschluss der Gemeindevertretung herbeiführen. Eine Gesamtabwägung aller Vor- und Nachteile ist erst nach Vorlage der entsprechenden Ergebnisse möglich. Klar ist für die Fraktionen, dass sich solche Vorhaben nur mit und nicht gegen die Bevölkerung durchsetzen lassen, weshalb Transparenz bei den Entscheidungen und eine umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger zu jedem Zeitpunkt oberstes Gebot ist", heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
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