Präventionsrat befasst sich mit Hessischem Spielhallengesetz

Hanau
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„Ich bin gerne bereit, auf Einnahmen aus der Spielapparatesteuer zu verzichten, wenn dies mit einer Reduzierung der Spielhallen-Konzessionen einhergeht.“



Die jüngste Sitzung des Präventionsrates hatten Oberbürgermeister Claus Kaminsky und die Vorsitzende des Gremiums, Annedore Stübing, zum Anlass genommen, das Thema ausführlich zu erörtern. Dabei begrüßen beide ausdrücklich, dass durch die Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes die Zahl dieser Betriebe auch in Hanau ausgedünnt wird. „Das in dem Gesetz festgelegte Abstandsgebot von 300 Metern zwischen einzelnen Spielhallen wird zwingend zu einer Auswahlentscheidung führen, da zehn von insgesamt 15 Spielhallen sich in der westlichen Innenstadt im Bereich Krämerstraße-Heumarkt befinden.

Das Verfahren dafür läuft derzeit ebenso wie die grundsätzlichen Genehmigungsverfahren, die auch für die anderen fünf Spielhallen notwendig werden, weil zum 30. Juni 2017 alle Erlaubnisse endgültig auslaufen,“ erläuterte der OB den aktuellen Sachstand und ergänzte, dass der Magistrat sich bereits im März mit dem Thema beschäftigt und die notwendigen Abwägungskriterien für die Auswahl der Konzessionäre beschlossen hat. Bei der Ausgestaltung dieser Kriterien hat sich die Stadt im Wesentlichen an den Vorschlag des Landes Hessen angelehnt und diesen durch ein sehr differenziertes Punktesystem ergänzt. Dieses soll, so der OB, die Entscheidung höchstmöglich transparent und nachvollziehbar machen.

Präventionsratsvorsitzende Annedore Stübing lobte das Vorgehen und hob hervor: „Der Präventionsrat unterstützt uneingeschränkt die konsequente Strategie der Stadt.“ Im Konkreten ist die Qualität der Betriebsführung das wichtigste Abwägungskriterium, das mit 70 Prozent bei der Auswahlentscheidung gewichtet wird. Hier fließen in die Abwägung neben der Erfüllung der steuerrechtlichen Verpflichtungen sowie die Einhaltung aller spielhallenrechtlichen Vorschriften auch die Beachtung der Bauvorschriften sowie die Berücksichtigung aller sonstiger öffentlich-rechtlichen Vorschriften ein. Weitere Kriterien sind mit 20 Prozent der Abstand eines Spielhallenstandortes zu Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie 10 Prozent der Abstand zu Anziehungspunkten für Jugendliche oder zu kommunikativen Orten der Stadt. Hier hat der Magistrat entschieden, dass sowohl Forum als auch der ZOB am Freiheitsplatz sowie der Marktplatz und das Postcarré zu solchen Orten zählen. Schließlich soll es künftig auch nicht mehr möglich sein, mehrere Spielhallen in einem Gebäude zu unterhalten. „Solche Mehrfachkonzessionen sollen nicht mehr zugelassen werden,“ so der OB.

Wie Kaminsky im Präventionsrat weiter ausführte, haben alle bisherigen Hanauer Spielhallenbetreiber bis auf eine Ausnahme einen Antrag auf eine neue Konzession gestellt. Bisher seien jedoch noch nicht alle Unterlagen vollständig eingereicht worden. Dafür gebe es jetzt eine Nachfrist. Bis Mitte Juni sollen die Entscheidung nach seinen Worten jedoch gefallen sein. Die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt 2017 seien, so der OB abschließend, noch nicht endgültig bezifferbar. Doch auch wenn diese Haltung für einen Kämmerer untypisch sei, so gelte in diesem Fall: „Jeder Euro weniger bei der Spielapparatesteuer steht für mehr Qualität in der Innenstadt. Deshalb will ich am Ende so wenig Spielhallen wie rechtlich möglich in Hanau haben.“


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