Wohin mit all dem Laub, das derzeit von den Bäumen fällt? Bei geringen Mengen stehen die Biotonne oder Laubsäcke zu Verfügung.
Laubsäcke können im Hanauer Stadtladen und in den Stadtteilläden zum Stückpreis von zwei Euro erworben werden. Die Müllwerker des Eigenbetriebs Hanau Verkehr und Entsorgung (HVE) nehmen die gefüllten Säcke am Entleerungstag der Biotonne mit. Um die Biotonne nicht zu sehr zu belasten, kann anfallendes Laub in größeren Mengen auch direkt zum Wertstoffhof gebracht werden. Die bekannten Annahmestellen in Mittelbuchen, Steinheim, Klein-Auheim, Großauheim, Kesselstadt, Wolfgang und Tümpelgarten nehmen samstags von 9 bis 13 Uhr die Laubabfälle sowie andere Grünabfälle aus dem Garten unentgeltlich an.
Eine weitere Möglichkeit für den Gartenbesitzer ist der eigene Kompost, der als natürlicher Bodenverbesserer nutzbar ist. Außerdem bieten Laubhaufen wichtige Überwinterungsplätze für Igel und andere Tiere, die im nächsten Jahr im Garten gegen Schädlinge helfen. Allerdings gilt das Eigenkompostieren nicht für Laub, das von der so genannten Rosskastanien-Miniermotte befallen ist und sich bereits vor dem Herbst braun verfärbt. Experten haben beobachtet, dass im abgefallenen Kastanienlaub überwinternde Puppen der Motte im nächsten Frühjahr wieder schlüpfen, wenn die Blätter liegen bleiben oder im eigenen Garten kompostiert werden. Daher gehört Kastanienlaub in die Biotonne oder auf den Wertstoffhof und nicht auf den eigenen Komposthaufen, denn die in der Tonne herrschenden Temperaturen töten die Puppen nicht.
„Wer das Kastanienlaub gründlich beseitigt, verschafft dem Baum im nächsten Frühjahr eine Atempause vor der Miniermotte", erklärt der für die Abfallentsorgung zuständige Stadtrat Axel Weiss-Thiel. So wird die auf weiß blühende Kastanien spezialisierte Mottenart zwar nicht ganz verschwinden, jedoch kann der Mottenbefall im Frühjahr um zwei Drittel reduziert werden, wenn abgeworfenes Laub zuvor konsequent beseitigt wurde. Die Reinigung des Gehweges und der Fahrbahn (bis zur Mitte der Straße) hat die Stadt Hanau per Satzung auf die Eigentümer und Besitzer übertragen. Zur Reinigungspflicht zählt, insbesondere Laub, Unkraut, Papier, Schmutz und Unrat jeder Art zu beseitigen. Dies betrifft auch Kastanienlaub.
Ausgenommen von dieser Regelung sind überwiegend die im Innenstadtbereich liegenden Reinigungsklassen 1 – 4, die in der Satzung extra ausgewiesen sind. Für diese Flächen ist die Straßenreinigung von HVE zuständig. Im Bereich der öffentlichen Grünanlagen, Parks und Kinderspielplätze ist der Eigenbetrieb Hanau Grünflächen für Reinigung und Laubbeseitigung verantwortlich.
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