"Wir brauchen zügig eine rechtssichere und für die Bürgerschaft nachvollziehbare Neuregelung der Grundsteuer", kommentiert Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
"Wir brauchen zügig eine rechtssichere und für die Bürgerschaft nachvollziehbare Neuregelung der Grundsteuer", kommentiert Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Hiernach führt die Berechnung dieses für die kommunalen Haushalte überaus wichtigen Einnahmepostens auf der Basis des veralteten Einheitswertes zu gravierenden Ungerechtigkeiten und ist deshalb verfassungswidrig. "In Hanau ist die Grundsteuer B mit rund 22,7 Millionen Euro nach Gewerbesteuer, Einkommensteueranteil und Schlüsselzuweisungen die viertgrößte Einnahmequelle, die zudem wegen ihrer geringen Volatilität am verlässlichsten zu kalkulieren ist," unterstreicht Kaminsky weiter die große Bedeutung für die städtischen Finanzen. Vor diesem Hintergrund hoffe er, dass Bund und Länder nun mit Nachdruck daran arbeiten, die geforderte gesetzliche Neuregelung bis Dezember 2019 zu verabschieden. Dabei sei ein wichtiger Aspekt, dass die Reform von den Finanzbehörden auch zeitnah in die Praxis umgesetzt werden könne. Denn es würde nicht nur Hanau, sondern alle Kommunen vor kaum zu bewältigende Probleme stellen, wenn die Grundsteuer ab 2019 wegen einer fehlenden gesetzlichen Rechtsgrundlage über Nacht entfallen sollte.
Unabhängig davon, wie die neuen Berechnungsgrundlagen gestaltet würden, so der Hanauer OB weiter, werde er alles daran setzen, dass die künftige Erhebung der Grundsteuer aufkommensneutral umgesetzt werde. "Damit meine ich ausdrücklich nicht, dass nach der Neuordnung jeder Bürger genauso viel bezahlen wird wie bisher. Wer diesen Eindruck erweckt, verschleiert die Tatsachen und streut den Bürgern Sand in die Augen." Denn es sei das erklärte Ziel der Verfassungsrichter gewesen, derzeit bestehende Ungerechtigkeiten auszugleichen. Aufkommensneutral bedeutet nach den Worten des Hanauer OB vielmehr, dass die Stadt die Gesamtsumme der Einnahmen stabil halten und die Reform der Grundsteuer nicht nutzen wird, um höhere Einnahmen für den eigenen Haushalt zu generieren.
Grundsätzlich aufgeschlossen zeigte sich Kaminsky für die Idee, die Neuordnung der Grundsteuer dafür zu nutzen, künftig auch unbebautes Bauland stärker zu berücksichtigen. Eine solche Abgabe könnte durchaus ein wirkungsvolles Regulativ sein, um Baulandspekulationen zu unterbinden. "Gleichzeitig könnte dieser steuerliche Anreiz dazu beitragen, dass diese brachliegenden Flächen schneller bebaut werden, um so dringend benötigten Wohnraum zu schaffen."
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