Auch in diesem Jahr werden wieder Landesmittel zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen bereitgestellt.
Auch in diesem Jahr werden wieder Landesmittel zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen bereitgestellt.
Darauf hat jetzt die Wohnungsbauförderstelle der Stadt Hanau hingewiesen. Für Wohnungseigentümer oder Mieter, die ihre selbstgenutzte Wohnung beziehungsweise deren Umfeld barrierefrei umgestalten wollen, stehen Kostenzuschüsse von bis zu 80 Prozent in Aussicht.
Zuschussfähig sind unter anderem die barrierefreie Gestaltung von Freiflächen, Parkplätzen und Wegen auf dem Grundstück, die Beseitigung von Schwellen vor oder im Haus, der Anbau von Rampen oder die Verbreiterung von Bewegungsflächen in der Wohnung. Auch Verbesserungen von Toilettenräumen und Bädern, der Umbau von Treppen oder der Einbau von Aufzügen können gefördert werden.
Förderungsfähig sind bereits Projekte mit einem Kostenaufwand ab 1.000 Euro. Voraussetzung ist jedoch, dass die Baumaßnahmen noch nicht begonnen wurden. Die Arbeiten müssen bis spätestens 15. Februar 2013 angemeldet werden. Interessenten aus Hanau können sich an Ingeborg Golasch in der Wohnungsbauförderstelle im Rathaus (Zimmer 1.04, Telefon 295-340) wenden, wo sie ausführliche weitere Informationen erhalten.
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