Widerspruch: Videofilmer ärgern sich über Gebührenbescheid

Hanau
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Frieder Mallon vom Verein "Videofilmer Hanau e.V." ärgert sich über einen Bescheid über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters vom Bundesanzeiger-Verlag.



"Ich habe bisher noch nie von einem solchen Register gehört. Dem Betrugsdezernat der PD Hanau lagen keine Erkenntnisse über Gebührenbescheide an Vereine vor. Da die Beträge so gering sind, ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Betrug ausgeschlossen. Ich habe die Hotline, die im Briefkopf des Bundesanzeiger Verlags angegeben ist, angerufen. Dort wurde mir erklärt, dass jeder Verein in Hanau noch einen Bescheid bekommt. Die gleiche Auskunft bekam ein Beamter von der Kripo Hanau", teilt er in einer Pressemitteilung mit.

Und weiter: "Mir wurde erklärt, dass jeder Verein, Stiftung, Gewerbebetrieb u.a. verpflichtet ist, die Gebühren für die Eintragung zu entrichten. Egal sei auch wie viele Mitglieder der Verein hat. Dies sei ein Gesetz von der EU und müsse umgesetzt werden. Meine Frage, ob alle Vereine in der BRD angeschrieben werden, wurde bejaht. Bernd Michel vom Kulturamt Hanau hatte bisher nichts vom Bundesanzeiger Verlag und dem Transparenzregister gehört. Beim AG Hanau war das Transparenzregister bekannt, aber nur für Gewerbebetriebe, Stiftungen u.a. Nicht bekannt war, dass eingetragener  Vereine „zur Kasse gebeten“ werden. Anfragen bei den Bundestagsabgeordneten Dr. Katja Leikert (CDU) und Dr. Sascha Raabe (SPD) ergaben, dass die Gebührenbescheide rechtmäßig sind. Mit diesem Gesetz werden kleine Vereine, die in den letzten Jahren Mitgliederschwund verzeichnen und Nachwuchssorgen haben, geschädigt. Wie sollen kleine Vereine Geldwäsche betreiben? Es werden pro Verein nur 7,44 Euro gefordert, aber bei einer geschätzten Zahl von 700.500 Vereinen ergibt sich ein gewaltiger Betrag. Schlimm ist, dass die Verantwortlichen von Städten, Kreisen und Vereinen nicht informiert wurden. Ich habe für meinen Verein Widerspruch eingelegt."


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