Mehr Einfluss auf die Entwicklungsmöglichkeiten der Innenstadt

Hanau
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Einen offensiveren Kurs will die Stadt Hanau einschlagen, um in der Innenstadt und der Altstadt flexibler und schneller auf städtebauliche Missstände und Fehlentwicklungen insbesondere im Einzelhandel reagieren zu können.



Gleichzeitig will sie ihre Einflussmöglichkeiten bei der Neuansiedlung von Ladenkonzepten zugunsten einer inhaltlichen Steuerung vergrößern. Der Magistrat ist am Montag dem Vorschlag von Oberbürgermeister Claus Kaminsky gefolgt und hat sowohl der Einleitung städtebaulicher Maßnahmen als auch zwei Vorkaufsrechtssatzungen zugestimmt. Die Stadtverordneten werden sich mit beiden Vorlagen in der Dezember-Sitzung beschäftigen. OB Kaminsky: "Hinter vielen Immobilienverkäufen steckt keine Idee, unsere Stadt schöner oder besser zu machen. Wir müssen mit aller Kraft gegen einen Trend arbeiten, der vom Ergebnis her zu einem neuen Trading Down Effekt führt."

Wie der OB weiter erläutert, ist es Hanau in den letzten Jahren gelungen, die Innenstadt zu stärken und einem Abzug von Kaufkraft entgegenzuwirken. Angefangen beim Wettbewerblichen Dialog mit der Entwicklung des Forums und dem City-Konjunkturprogramm über die Neugestaltung der wichtigsten öffentlichen Plätze bis hin zu laufenden Sanierung des Neustädter Rathauses und der Konzeptvergabe für das Schlossplatz-Areal hat die Stadt wichtige Impulse gegeben. Durch den Einsatz von zeitgemäßen Instrumenten zur Innenentwicklung, die über die vergangenen 18 Jahre zu einer stetigen Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Einkaufssituation im Innenstadtbereich Hanaus geführt haben, ist eine nachhaltige Aufwertung des Zentrums gelungen.

"Auf diesen unbestrittenen Erfolgen dürfen und wollen wir uns aber nicht ausruhen", bringt es Martin Bieberle, Leiter des Fachbereichs Stadtplanung und gleichzeitig Geschäftsführer der Hanau Marketing GmbH, auf den Punkt. Rein am maximalen Verkaufserlös orientierte Immobilienverkäufe, die nicht nur dem Hanauer Einzelhandel das Überleben erschweren, führen nach seinen Worten dazu, dass sich in Teilen der Innenstadt bereits erste gegenläufige Tendenzen abzeichnen. "Diese Effekte bringen den typischen Rückgang des Angebotes mit zunehmenden Leerständen inklusive ausbleibender Kundschaft mit sich. "Wir werden in der Innenstadt höhere Bedeutung auf Handels- und auch Gastronomie-Konzepte legen müssen, die im Sinne einer Nachvermietung eine strategische Bedeutung für die Stadt haben. Hier wollen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, die das Baurecht bietet", sagt Bieberle.

Den unerwünschten Entwicklungen will die Stadt jetzt aktiv entgegentreten, indem sie für den Innenstadtbereich städtebauliche Maßnahmen anstößt, um Gewerbe- und Einzelhandel zu unterstützen. "Wir wollen alles daransetzen, die Erfolge und Fortschritte der letzten Jahre, die unter anderem durch der Förderprogramme Aktive Kerne (Hanau Innenstadt) und Soziale Stadt (Hanau Südliche Innenstadt, Freigerichtviertel) geschaffen wurden, langfristig und nachhaltig zu sichern," so Bieberle.

Die Brüder-Grimm-Stadt nutzt für diese neue Strategie die Möglichkeiten, die das Baugesetzbuch (BauGB) bietet, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu steuern und zu sichern. Kurzfristig soll unter der Federführung der stadteigenen Bauprojekt Hanau GmbH geprüft werden, für welche Teilbereiche der Innenstadt welche konkreten Instrumente zielführend sind. Im Rahmen einer dafür notwendigen Voruntersuchung sollen die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse sowie die Zusammenhänge und Ziele dokumentiert werden. Als Ergebnis dieser Untersuchungen werden Vorschläge für konkrete städtebauliche Maßnahmen für die Innenstadt wie die Aufstellung qualifizierter Bebauungspläne, Erhaltungs- oder Sanierungssatzungen stehen. Folgt die Stadtverordnetenversammlung dem Beschluss des Magistrats, wird die Bauprojekt diese städtebauliche Voruntersuchung bis zum 31. Dezember 2020 abschließen.

Zur Sicherung künftiger städtebaulicher Maßnahmen ist zweiter wesentlicher Baustein schon jetzt die Abwendung negativer Entwicklungen der Nutzer- und Eigentümerstruktur, die den Zielen der künftigen Maßnahmen zuwiderlaufen würde. "So können wir uns Handlungsspielräume schaffen, um schneller auf die Problemlagen zu reagieren," erläutert OB Kaminsky den Hintergrund für zwei Satzungen, die der Stadt künftig im Gebiet der Innenstadt und für das "Urbane Gebiet Altstadt Hanau" ein Vorkaufsrecht sichern sollen. "Das Baugesetzbuch (BauGB) räumt Kommunen in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht ziehen, dass Recht ein, per Satzung zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Vorkaufsrecht festzuschreiben." Dabei ist die wesentliche Zielsetzung immer die Sicherung der Versorgungsfunktion und Weiterentwicklung der Stadtmitte.

Die Stadt Hanau sieht nach den Worten des OB für die vorgestellten Vorkaufsrechtssatzungen eine dringende Notwendigkeit, weil die aktuelle Entwicklung zeigt, dass durch Grundstückstransaktionen in der Innenstadt und daraus resultierende Nutzungsänderungen die Umsetzung der städtebaulichen Ziele gefährdet werden könnten. "Im Einzelfall wollen wir durch die Ausübung unseres Vorkaufsrechts eine Änderung der Eigentümerstruktur unterbinden, um so eine weitere städtebaulich problematische Verwendung innerstädtischer Immobilien zu verhindern.

Der Beschluss der Vorkaufsrechtssatzung ist ein Teil eines ganzen Maßnahmenbündels, welches die Hanau Marketing GmbH zur Zeit mit Vertretern des Einzelhandels, des Hanau Marketing Vereins, der IHK, Haus und Grund und weiteren Akteuren erarbeitet und diskutiert. Dieses Bündel beschäftigt sich auch mit der Frage, wie zukünftig gute Einzelhandelskonzepte im Bestand erhalten und neue Konzepte angesiedelt werden können. Das Gesamtpaket soll Anfang des nächsten Jahres im Struktur- und Umweltausschuss ausführlich vorgestellt werden.


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