Gerichtsurteil: Kein weiteres atomares Zwischenlager in Hanau

Hanau
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"Das ist eine der besten Nachrichten, die es in diesem Jahr für Hanau geben kann." Mit offener Freude hat Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel am Mittwoch reagiert, der zugunsten der Stadt Hanau entschieden und damit bestätigt hat, dass die Firma Daher Nuclear Technologies (DNT) GmbH als Nachfolge-Unternehmen von Nuclear Cargo Service (NCS) keinen Anspruch auf die geforderte Baugenehmigung für ein weiteres atomares Zwischenlager im Technologiepark Wolfgang hat.



Die Richter des VGH haben mit ihrer Entscheidung das entgegengesetzte Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt von Februar 2018 aufgehoben und die Klage des Unternehmens abgewiesen. "Unsere Rechtsauffassung wurde mit dieser Entscheidung im vollem Umfang bestätigt."

Die Stadt Hanau hat die für das geplante Zwischenlager für radioaktive Abfälle notwendige Baugenehmigung bisher mit dem Hinweis auf die Unverträglichkeit mit der städtebaulichen Ordnung und Entwicklungsperspektive versagt. Das Unternehmen bemüht sich seither, die Baugenehmigung auf juristischem Weg zu erstreiten. Nachdem im Februar 2018 das Verwaltungsgericht Frankfurt bereits der Klage stattgegeben hatte, konnte sich die Stadt Hanau jetzt in der Berufungsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof mit ihrer Argumentation durchsetzen, wonach das Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus dem gesamten Bundesgebiet der Festsetzung des Gewerbegebietes widerspricht. Zulässig wären demnach Gewerbebetriebe, von denen keine erhebliche Belästigung ausgeht, wie beispielsweise Lagerhäuser und Lagerplätze. Nach Ansicht der Stadt fällt ein Zwischenlager für radioaktive Stoffe nicht darunter, da die hier zu lagernden Materialien nach den Festsetzungen des Bebauungsplans umweltgefährdend sind. Dies ist in einem Gewerbegebiet mit sogenannten nichtstörenden Betrieben, Büros, Dienstleistern nicht gebietstypisch und damit unzulässig. Außerdem bedarf ein solches Zwischenlager aufgrund der Gefährlichkeit der dort lagernden Stoffe neben der Baugenehmigung auch einer Genehmigung nach Strahlenschutzgesetz durch das Hessische Umweltministeriums.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt bewertete den Sachverhalt im Februar 2018 anders und hatte ausgeführt, dass es ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle trotz der Festsetzungen des Bebauungsplans für zulässig und in einem Gewerbegebiet für verträglich hält. Zudem hatte das Gericht moniert, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans über unzulässige Stoffe unwirksam seien, weil diese nicht hinreichend klar bestimmt wurden. Dies wurde zwischenzeitlich durch die Stadtverordnetenversammlung in einem Ergänzungsverfahren zum Bebauungsplan die nicht zulässigen Stoffe präzisiert.

Dass der VGH zu einer anderen Einschätzung und Bewertung gekommen ist, dürfte nach Einschätzung von Kaminsky für eine gewisse Erleichterung auch bei bisher nicht betroffenen Kommunen führen. Denn, so Hanaus OB, die Entscheidung, dass in einem Gewerbegebiet, in dem nach Paragraph 8 Baunutzungsverordnung vorwiegend nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe zulässig sind, keine Zwischenlager für radioaktive Abfälle errichtet werden dürften, habe eine weitreichende Bedeutung über die Stadtgrenzen Hanaus hinaus. "Das ist das eine grundsätzliche Entscheidung, die alle Kommunen in Deutschland betrifft, vor allem vor dem Hintergrund, dass in den nächsten Jahren weitere Kernkraftwerke stillgelegt werden und in erheblichem Umfang radioaktive Abfälle anfallen."

Der VGH habe sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht, zollte der Oberbürgermeister den Kasseler Richtern Respekt, sondern die Details in aller Ausführlichkeit beleuchtet und geprüft. Sein Dank, auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, gehe dabei aber auch an das Team aus städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Rechtsanwalt Dr. Lars Diederichsen vom Büro Haldenwang, die mit großen Engagement das Verfahren begleitet und so den Erfolg des heutigen Tages erst möglich gemacht hätten.

"Unser Ziel war und bleibt es, unsere Bedeutung als High-Tech-Standort im Rhein-Main-Gebiet auszubauen. Das heutige Urteil unterstützt uns in diesem Bemühen," erinnert Hanaus OB an die enorme positive Entwicklung des gesamten Stadtteils im vergangenen Jahrzehnt. Angefangen beim Technologiepark über den Industriepark bis hin zu den Konversionsflächen, die bedeutenden Unternehmen der Materialwirtschaft Expansions- und Ansiedlungsmöglichkeiten geboten haben, sei der angestrebte Imagewandel offensichtlich geglückt. "Die Errichtung eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle an dieser Stelle wäre eine erhebliche Beeinträchtigung unserer weiteren Entwicklungschancen."

Dabei handelt es sich nach den Worten des Hanauer Oberbürgermeisters nicht um einen ideologischen Kampf oder um einfaches Sankt-Florians-Denken, sondern darum, dass die Brüder-Grimm-Stadt nicht allein die Lösung für ein bundesweites Problem übernehmen kann und will. Immerhin bestehe in Wolfgang bereits ein Zwischenlager mit den schwach radioaktiven Abfällen aus dem Abriss der alten Atomanlagen auf dem Gelände. "Wir tragen also längst unseren Teil der Verantwortung für den Atommüll, der angefallen ist." Doch man sei nicht bereit, weitere wertvolle Gewerbefläche zu opfern, um dort den Atommüll aus der gesamten Bundesrepublik oder vielleicht sogar darüber hinaus unterzubringen.

"Auch wenn wir heute obsiegt haben, können wir noch nicht aufatmen, denn der VGH hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits zugelassen. Es bleibe also abzuwarten, ob DNT Rechtsmittel gegen die Entscheidung des VGH einlegen würdes.

Bereits in den Jahren zwischen 2005 und 2009 hatte NCS das erste Mal versucht, auf juristischem Wege eine Baugenehmigung für ein Zwischenlager auf dem Gelände des heutigen Gewerbegebietes Nord-Ost-Technologiepark zu erstreiten, um dort radioaktive Abfälle aus dem gesamten Bundesgebiet zwischenzulagern. Im Mai 2009 hatte schließlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abschließend zugunsten der Stadt Hanau entschieden. Damals gab es eine breite Front über alle politischen Grenzen hinweg gegen diese Pläne. "An dieser grundsätzlichen Überzeugung hat sich nichts geändert."


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