Kasseckert: Weitere Hürde zur Kreisfreiheit genommen

Hanau
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Der Innenausschuss des Hessischen Landtages bereitet die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vor.



Darin werden auch die Regelungen für die Sonderstatusstädte und die Kreisfreiheit neu definiert. Insbesondere die Regelungen zur Kreisfreiheit wurden vor dem Hintergrund des Antrages der Stadt Hanau in die Neuregelung der HGO aufgenommen. Seinerzeit wurden bei der Gebietsreform Kommunen mit über 100.000 Einwohnern grundsätzlich kreisfrei geführt. Die Stadt Hanau, die bislang als kreisangehörige Sonderstatusstadt gilt, wird diese 100.000-Einwohner-Grenze in naher Zukunft erreichen. Nach einstimmiger Beschlussfassung am 20. August 2018 hat sich die Stadt Hanau an die hessische Landesregierung gewandt, um ein Gesetz zur Auskreisung der Stadt Hanau zu veranlassen. Nachdem auch der Main-Kinzig-Kreis beschlossen hat, der Stadt Hanau keine Steine in den Weg zu legen, befinden sich Stadt und Kreis in Verhandlungen zur Erarbeitung eines Auseinandersetzungsvertrages. Voraussetzung dafür ist, dass den übrigen Kommunen des Main-Kinzig-Kreises kein wesentlicher finanzieller Nachteil entsteht.

Im Entwurf der HGO-Änderung wurde nun die 100.000-Einwohner-Grenze für die Beantragung der Kreisfreiheit aufgenommen. Damit wird an die Überlegungen der Gebietsreform angeknüpft und sichergestellt, dass allein durch den Antrag der Stadt Hanau kein Domino-Effekt für andere Sonderstatusstädte entstehen kann. Der Hanauer CDU-Landtagsabgeordnete, Heiko Kasseckert, sieht darin eine notwendige Klarstellung für alle Beteiligten. Kasseckert hat sich gleichwohl in die Beratungen zur Änderung der HGO eingebracht und für Hanau eine Sonderregelung hinsichtlich der Feststellung der Einwohnerzahlen erwirkt. Im Entwurf war vorgesehen, dass die Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamtes herangezogen werden. Da diese Zahlen aber erst zeitversetzt vorliegen, wären die nunmehr fast eineinhalbjährigen Bemühungen von Stadt und Main-Kinzig-Kreis massiv nach hinten verschoben worden. Die bisherige Einwohnerentwicklung und die bevorstehende Realisierung mehrerer Wohngebiete in Hanau lassen das Überschreiten der 100.000-Einwohner-Grenze in naher Zukunft erwarten. Außerdem wurde der Antrag bereits im Jahr 2018 an die Landesregierung gerichtet, zu einem Zeitpunkt also, in dem es noch keine Festsetzung der Grenze für die Kreisfreiheit gab, erklärt Kasseckert. „Der Innenausschuss hat dieser Regelung in seiner heutigen Sitzung zugestimmt, sodass eine weitere Hürde auf dem Weg zur Kreisfreiheit ausgeräumt werden konnte.“ Nunmehr müssen die Verhandlungen zwischen Stadt und Kreis erfolgreich abgeschlossen werden. Sofern die Trendrechnung des Finanzministeriums keine negativen Auswirkungen aufzeigt, steht dem Weg der Stadt Hanau zur Kreisfreiheit nichts mehr im Wege.


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