Ausgewählte Geschäfte dürfen sonntags öffnen

Hanau
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"Es ist leider so, dass wir ohne Verbote nicht erreichen, dass das Vernünftige getan wird", erklärt Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD), dass es "unter den gegebenen Umständen im Interesse der Allgemeinheit und zum Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft unumgänglich ist", klare Regeln aufzustellen und deren Einhaltung zu kontrollieren.



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Um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, sei es zwingend notwendig, die sozialen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. "Vor diesem Hintergrund haben wir am Dienstag entschieden, vor dem Eintreffen einer Landesverordnung in einer eigenen Allgemeinverfügung klare Regelungen zu treffen, um nicht weiter Zeit zu verlieren." Denn der Zeitfaktor, mit dem soziale Kontakte unterbunden würden, so der OB, sei ein ganz wesentlicher, wenn es darum gehe, die Infektionsrate zu verlangsamen.

Als gegen 18.15 Uhr schließlich die Regelungen des Landes bei der Stadt eintrafen, zeigte sich, dass die Unterschiede zur städtischen Allgemeinverfügung nur marginal waren, so der OB und zählt neben dem Verbot von touristischen Übernachtungen in Hotels auch die explizite Betriebsgenehmigung für Dienstleister und Handwerker auf. "Hier wünsche ich mir, dass in einem weiteren Schritt präzisiert wird, welche Berufsgruppen darunter fallen. Das würde uns die Kontrolle hier vor Ort sehr helfen."

Im Gegensatz zum Land hatte die Stadt in ihrer Allgemeinverfügung die Ausnahmen von der weitreichenden Schließungsregelung genau benannt. Danach dürfen ausschließlich Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Reinigungen, Frisöre, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-/Gartenbau-/ und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel, Lieferdienste und Poststellen geöffnet bleiben. Die Verordnung des Landes regelt darüber hinaus, dass auch die Berufe des Gesundheitswesens unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen weiter ausgeübt werden dürfen. Positiv bewertet Hanaus OB die Tatsache, dass jene Bereiche, die von dem Schließungsgebot ausdrücklich ausgenommen sind, ihre Öffnungszeiten vorläufig bis zum 19. April auch auf die Sonn- und Feiertage ausdehnen dürfen. "Auch das kann dazu beitragen, Menschenansammlungen zu entzerren."

Dass jetzt vonseiten des Landes die Spielplätze geschlossen wurden, begrüßt der OB ausdrücklich. "Dass wir dies für richtig und wichtig halten, zeigt sich darin, dass in Hanau die Entscheidung bereits vor zwei Tagen gefallen ist." Die entsprechende Beschilderung sei auf den Weg gebracht, auch wenn es eine gewisse Zeit in Anspruch nehme, bis jeder der rund 220 Spielplätze damit ausgestattet sein würde.

Foto: Stadt Hanau


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