„Größtmögliche Fürsorge für die Menschen unserer Stadt“

Hanau
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

"Unser Ziel ist die größtmögliche Fürsorge für die Menschen unserer Stadt", erklärt Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) am Samstag die ergänzende Allgemeinverfügung, mit der die Stadt Hanau die Vorgaben der Landesverfügung präzisiert und mit eigenen restriktiven Regelungen darüber hinaus geht.



"Wir halten daran fest, dass Nagel- und Tattoostudios, Kosmetikstudios, Sonnenstudios sowie Friseurgeschäfte und Blumenläden in Hanau bis auf weiteres geschlossen bleiben müssen. Auch Tabak- und E-Zigarettenläden dürfen mindestens bis zum 19. April nicht öffnen." Das Land hatte an dieser Stelle mehr Ausnahmen zugelassen. Hanaus OB sieht allerdings vor allem auch durch die Nähe zur bayrischen Landesgrenze für die Stadt besonderen Handlungsbedarf, da im Nachbarbundesland weit strengere Auflage gelten. Die Tatsache, dass an Feiertagen, die nur in Bayern gelten, ein erhebliches Einpendeln nach Hanau zu beobachten ist, lässt Kaminsky befürchten, dass sich ähnliches auch dann entwickeln könnte, wenn in Hanau mehr Freiräume geboten würden als beispielsweise in Aschaffenburg. "Das würde zu einem heutzutage unerwünschten Einkaufs-Tourismus führen."

Mit den neuen Regelungen soll eine generelle Ausgangssperre überflüssig gemacht werden. In der Verfügung der Stadt wird ausgeführt, dass alle Maßnahmen erforderlich sind, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Der derzeit zu beobachtende rasante Anstieg der Infektionsfälle erfordert nach den Worten des OB, dass neue Ansteckungen so wie möglich minimiert werden. "Dafür ist es notwendig, jeglichen vermeidbaren Kontakt zu unterbinden." Die Distanz zu anderen Menschen sei der beste Schutz vor einer möglichen Infektion mit dem Corona-Virus und damit sei die Maßgabe derzeit, soziale Kontakte zu vermeiden, wo immer dies möglich ist. Diesem Ziel geschuldet ist auch die Anordnung, dass nur noch Zusammenkünfte von bis zu fünf Menschen möglich sind.

Deswegen müssen seit Samstag mittag auch alle Restaurants, Gaststätten, Imbissgeschäfte und Eisdielen in Hanau schließen. Erlaubt sind seither lediglich der Verkauf der Speisen und Getränke zum Mitnehmen, sofern sehr strenge Hygienevorschriften eingehalten werden können, sowie gastronomische Lieferdienste für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung. "Es gab in den letzten Tagen, wenn neue Verordnungen veröffentlicht werden, immer wieder mal verwirrende Interpretationen oder irreführende Auslegungen. Dem wollen wir mit der klaren Benennung der erlaubten Dienstleistungen und Angebote entgegentreten", macht der OB deutlich, dass in Hanau alles geschlossen ist, was entweder in der städtischen Allgemeinverfügung oder in der Landesverordnung verboten ist. Auf der Internetseite der Stadt Hanau www.corona-hanau.de können alle Verordnungen und Verfügungen eingesehen werden.

Weiterhin dürfen in Hanau Geschäfte zur Allgemeinversorgung öffnen. Dazu zählen Lebensmitteleinzelhandel (auch Reformhäuser und Feinkostgeschäfte), Getränkemärkte, Bäckereien, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Tankstellen, Poststellen, Banken-und Sparkassen, Waschsalons, Reinigungen, Zeitungsverkauf, Baumärkte, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel, Kioske, Zeitungsverkauf und der Wochenmarkt (ohne Tische und Bänke). Alle Aufenthaltsbereiche in den Geschäften müssen aber geschlossen bleiben. Weiterhin gelten für alle noch öffnenden Geschäfte strenge Auflagen zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und für Hygienemaßnahmen gemäß einer von der Stadt Hanau zu erlassenen Hygieneverordnung, die sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes orientiert.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de