Kita-Gebühren und Essensgebühren werden erstattet

Hanau
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In der Corona-Krise mit Ausgehbeschränkungen im täglichen Leben sind die städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen weniger stark ausgelastet als sonst.



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Das nutzt die Hanauer Parkhaus GmbH (HPG) für eine Sonderaktion, von der vor allem Anwohnerinnen und Anwohner innerhalb des City-Rings oder in der Nähe profitieren können: Für 50 Euro pro Kalendermonat können sie bis auf weiteres einen Stellplatz mieten. Dieser Preis liegt deutlich unter den ansonsten üblichen Stellplatzmieten. Weiterer Vorteil der HPG-Sonderaktion ist auch, dass Autos gerade bei längeren Standzeiten wie jetzt in Parkhäusern besser geschützt sind. Zudem wird dadurch der Parkraum im öffentlichen Straßenraum entlastet.

Bis zu 400 Stellplätze bietet die HPG an: in den Parkhäusern Kinopolis und Kinopolis 2 jeweils 50, im Parkhaus Am Forum 200 und im Parkhaus Congress Park/Schwimmbad 100. Falls die Nachfrage diese Stückzahlen überschreitet, können auch mehr vermietet werden, sofern die Restkapazitäten ausreichen, um Kurzparkende aufzunehmen. Die abzuschließenden Verträgen, die per Mail geordert werden können unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder auf dem Postweg (Am Frankfurter Tor 10, 63450 Hanau), haben eine beidseitige Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Das macht beide Vertragspartner flexibel für die Zeit nach der Corona-Krise, wenn die Kurzparkenden wieder zunehmen und Anwohnende ihr Auto tagsüber wieder brauchen.

Ein Anwohner-Parkausweis ist bei dieser Aktion nicht erforderlich. Nötig ist allein, dass Mieter ihre Adresse im bzw. am City-Ring nennen. Für die Transpondertickets ist einmalig eine Gebühr von acht Euro zu zahlen.

Kita-Gebühren: Abbuchungen ausgesetzt

Bereits mit der Ankündigung der vorläufigen Schließung der Kindertagesstätten und der Familientagesbetreuung hatte die Stadt erklärt, dass selbstverständlich die bezahlten Gebühren und das Essensgeld für die Zeit erstattet werden. Wie der Eigenbetrieb Kindertagesbetreuung jetzt mitgeteilt hat, werden bestehende Abbuchungsaufträge ab April ausgesetzt. Eltern, die ihre Gebühren mit einem Dauerauftrag bezahlen, werden gebeten, diesen ebenfalls vorläufig einzustellen. Zur Verrechnung von zu viel gezahlten Gebühren im März lässt sich jedoch erst nach der Wiederaufnahme der Kinderbetreuung Genaueres sagen.

Lieferservice jetzt mit Kühlwagen

Bereits gut angelaufen ist der kommunale Lieferservice, mit dem die Stadt Hanau während der Corona-Krise die Versorgung von Bürgern sicherstellen will, die sich in einer Notlage befinden, in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und keine Hilfe haben oder wegen Quarantänemaßnahmen die Wohnung nicht verlassen können. Mit einer flächendeckenden Flugblatt-Aktion, die alle Hanauer Haushalte erreicht hat, wurde am Donnerstag noch einmal auf dieses Angebot aufmerksam gemacht, das die notwendigsten Waren des täglichen Lebens ins Haus liefert. Auf der Corona-Internetseite der Stadt ist unter www.corona.hanau.de sowohl ein Bestellformular herunterzuladen als auch eine Liste der Waren zu finden, die in den Lieferservice fallen. Bestellungen werden auch unter der Telefonnummer 06181/2958130 angenommen. Seit kurzem verfügt der Lieferservice, der von der Stadt in Kooperation mit dem Rewe-Markt Cifci organisiert und koordiniert wird, auch über ein Kühlfahrzeug, das sicherstellt, dass die vorgeschriebene Kühlkette sichergestellt ist.

Auch bei der Auslieferung wird streng auf die Hygiene-Empfehlungen geachtet. Ein direkter Kontakt zwischen dem Empfänger der Waren und dem städtischen Lieferanten ist nicht vorgesehen. Der Helfer stellt die Ware vor die Tür, klingelt und wartet dann in entsprechendem Abstand, bis Sie die Lieferung angenommen haben. Es wird aus diesem Grund auch nicht an der Haustür abgerechnet, sondern die Rechnung kommt später per Post.

Foto: Jonas Schäfer vom kommunalen Hanauer Lieferservice, der die Versorgung von Bürgern sicherstellt, die sich in einer Notlage befinden, in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und keine Hilfe haben oder wegen Quarantänemaßnahmen die Wohnung nicht verlassen können. Foto: Stadt Hanau


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