Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD), der am Freitag noch das Fehlen einer entsprechenden Regelung angemahnt hatte, bezeichnet den Erlass als das richtige Signal und freut sich, dass der Vorstoß des Hessischen Städtetags offenbar erfolgreich war. "Auch das Land hat offensichtlich erkannt, dass der Bedarf besteht, und eine entsprechende Erlasslage geschaffen." Wichtig ist dabei auch, dass die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen analog zu den Vorgaben des Hessischen Sozialministeriums für die Not-Kindertagesbetreuung festgelegt wurden.
Allerdings bleiben nach den Worten des Hanauer OB noch einige Fragen offen. "Wer übernimmt die Betreuung an Samstagen und Sonntagen und an den Feiertagen?", nennt er ein Beispiel. Ungeklärt ist für ihn darüber hinaus, ob sich aus der Formulierung "An Schulen mit bestehendem Ganztagesangebot ist eine Betreuung bis in den Nachmittag sichergestellt" ergibt, dass künftig die Ganztagsbetreuung von Lehrkräften sichergestellt wird. Bisher war die schulische Notbetreuung in Hanau nur am Vormittag von Lehrerinnen und Lehrern übernommen worden. Die Nachmittagsbetreuung lag in den Händen der Betreuungsvereine.
Diese Regelung hat von Anfang an für heftigen Widerspruch bei OB Kaminsky geführt, der mehrfach auf den Aspekt der Minimierung von Sozialkontakten hingewiesen und gefordert hatte, die schulische Notbetreuung vollständig in die Hände der Lehrkräfte zu legen. "Damit könnte das Risiko einer Infektion für alle Beteiligten reduziert werden."