Hilfestellung für die Wiedereröffnung

Hanau
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Diesen Tag hat der Einzelhandel herbeigesehnt: Ab Montag dürfen zahlreiche Geschäfte wieder öffnen.



Allerdings mit Einschränkungen und neuen Spielregeln. So gibt es beispielsweise klare Vorgaben zu Abstandsregeln und Kundenzahl im Laden. Außerdem gilt eine allgemeine Maskenpflicht in Hanau. Zudem dürfen in den meisten Branchen nur 800 Quadratmeter Verkaufsfläche genutzt werden – öffnen können aber auch größere Geschäfte. "Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Land Hessen seine Haltung am Wochenende überdacht hat", so Oberbürgermeister Claus Kaminsky. Die Auslegungshinweise zur Ladenöffnung wurden seitens des Landes aktualisiert. Demnach wird Hessen auch größeren Einzelhändlern die Öffnung erlauben: Sie müssen allerdings ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren. "Damit wird nun auch das ermöglicht, was wir in der vergangenen Woche gefordert haben", so Kaminsky.

Um dem Handel der Start zu erleichtern, hat die Hanau Marketing GmbH (HMG) ein Hilfsbündel geschnürt.  Damit die Kunden auf den ersten Blick erkennen können, wie viele Menschen im Laden zugelassen sind, erhalten die Händlerinnen und Händler Plakate, auf denen sie die individuelle Zahl selbst eintragen können. Als Richtzahl gilt: ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. In einem Geschäft mit der maximal zulässigen Gesamtgröße von 800 Quadratmetern dürfen sich dementsprechenden höchstens 40 Kundinnen und Kunden gleichzeitig aufhalten. Die HMG wird gemeinsam mit dem Ordnungsamt in den ersten Tagen verstärkt unterwegs sein, um Fragen zu beantworten und dabei zu unterstützen, Wartezonen vor den Geschäften zu identifizieren und die Hygienevorschriften umzusetzen.

Dabei wird die ab Montag in Hanau geltende Maskenpflicht im Fokus stehen – wer dann ein Geschäft in der Brüder-Grimm-Stadt besucht, muss Mund und Nase bedecken. "Dabei reichen sogenannte Alltagsmasken, Tücher oder Schals. Das Entscheidende ist, dass die Menschen eine textile Barriere vor Mund und Nase haben, die verhindert, dass Tröpfchen beim Husten und Sprechen ausgestoßen werden", erläutert HMG-Geschäftsführer Martin Bieberle. Dies diene dem Schutz der Allgemeinheit, aber natürlich ganz besonders dem Schutz des Verkaufspersonals. Dieses, so stellt Bieberle klar, unterliege natürlich prinzipiell auch der Maskenpflicht, könne sich aber auch durch Plexiglasscheiben oder sogenannte "Faceshields" schützen.

"Wir erwarten von den Händlerinnen und Händlern, dass sie eigenverantwortlich die Maskenpflicht in ihren Läden umsetzen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kundinnen und Kunden nur mit Mund-Nase-Bedeckung eingelassen werden", so Bieberle. Da aber damit zu rechnen sei, dass es eine Phase der Eingewöhnung geben werde, unterstützt die Hanau Marketing GmbH den Handel dabei, Masken für die Kundinnen und Kunden zur Verfügung zu stellen. "Wir haben verschiedene Alltagsmasken beschafft, die vom Handel bei der Hanau Marketing GmbH bestellt werden können", so Bieberle.

Das Ziel sei, den Händlern organisatorisch keine Steine in den Weg zu legen, sondern sie in dieser besonderen Zeit tatkräftig zu unterstützen. Es stehe den Händlern frei, eigene Alltagsmasken in ihr Sortiment aufzunehmen – auch dafür gebe es eine Handreichung der HMG. Bieberle: "Wir haben eine Reihe von Hanauer Schneidereien angesprochen, die sich in der Herstellung von Stoffmasken engagieren wollen. Wir vermitteln gerne den Kontakt, dann können individuelle Absprachen getroffen werden", so Bieberle.

Für Rückfragen aus dem Handel steht die Hanau Marketing GmbH unter Telefon 06181/4289480 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.


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