Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht nicht zwingend notwendig

Hanau
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Seit Anfang der Woche gilt nicht nur in Hanau, sondern landesweit die Maskenpflicht. Daraus ergibt sich, dass zum Einkaufen oder im ÖPNV Mund und Nase von einer textilen Barriere bedeckt sein muss, auch wenn es nur ein Tuch oder ein Schal ist. Ausgenommen davon sind Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Masken tragen können oder dürfen. Über die Frage, wie die Betroffenen den Nachweis darüber führen sollen oder müssen, gab es jedoch zuletzt ein gewisses Hin und Her, das zu Unklarheiten geführt hatte.



"Wir freuen uns sehr, dass sich diese Unsicherheiten am Ende doch noch in Wohlgefallen aufgelöst haben", sieht sich Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) in der unbürokratischen Abwicklung, wie sie in Hanau zunächst vorgenommen wurde, bestätigt.

Ein Hinweis von der Vorsitzenden des Vereins Gemeinsam leben Hessen e.V., Dr. Dorothea Terpitz, brachte den Stein ins Rollen. Ein Fokus ihrer aktuellen Arbeit liegt bei den Maßnahmen zum Schutz vor Corona auf der besonderen Beachtung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. In diesem Zusammenhang hatte sie die Stadt auf einen Widerspruch zwischen ihrer eigenen Informationslage und der städtischen Kommunikation hingewiesen. Denn nachdem Landrat Thorsten Stolz (SPD) die Bürgermeister des Main-Kinzig-Kreises ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass ausschließlich ärztliche Atteste von der Maskenpflicht befreien dürften andere Bescheinigungen nicht anerkannt werden könnten, musste die Stadt von ihrer bis dahin geübten Praxis Abstand nehmen.

Die Vorsitzende des Vereins "Gemeinsam leben Hessen" hatte jedoch auf ihre Frage, wie beispielsweise Menschen mit autistischen Störungen den Nachweis über die Entbindung von der Maskenpflicht führen sollen, direkt aus dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eine anderslautende Auskunft bekommen. Die Stadt hakte daraufhin umgehend in Wiesbaden nach. "Die Antwort aus dem Ministerium bestätigt uns voll in unserem flexiblen Vorgehen, das die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Fokus hat", freut sich OB Kaminsky über die schnelle Reaktion aus dem Ministerium und dankt der Vorsitzenden Dr. Terpitz ausdrücklich für ihren Einsatz, der am Ende weite Kreise gezogen und zu einer spürbaren Erleichterung sowie Entlastung aller betroffenen Menschen geführt hat. "Wir dürfen an unserem unkomplizierten Weg festhalten."

Denn die Antwort aus dem Sozialministerium lässt keinen Zweifel daran, dass eine großzügige Auslegung im Sinne der Verordnung ist. Dort heißt es, dass Einvernehmen zwischen Ministerium und Stadt besteht, dass Schwerbehindertenausweise oder Atteste für Menschen mit Behinderungen kein probates Mittel eines Nachweises darstellen. Städtische Dokumente könnten im Alltag beispielsweise bei Security Personal an Supermärkten "eine pragmatische Lösung darstellen, sofern sie allen bekannt und zugänglich sind und keine zusätzlichen Barrieren z.B. für Menschen mit Behinderungen darstellen".


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