Stadt Hanau will erstmals Kurzarbeit beantragen

Hanau
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Den Ausweis verlängern, ein Polizeiliches Führungszeugnis beantragen oder auch einfach den Wohnsitz ummelden – seit Mitte März war das beim Bürgerservice der Stadt Hanau nur in unaufschiebbaren Notfällen und nach vorheriger Absprache möglich, denn wie auch alle anderen Abteilungen und städtischen Einrichtungen war der Stadtladen für Publikumsverkehr geschlossen. Dieser in der Geschichte der Stadtverwaltung einmalige Ausnahmezustand soll sich zum 11. Mai ändern.



Unter strengen Auflagen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für Bürgerinnen und Bürger, will sich die Verwaltung schrittweise wieder für die Hanauerinnen und Hanauer öffnen.

Nach der mehrwöchigen Phase, die von Verordnungen zu Schließungen, Verboten sowie erheblichen Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie geprägt war, gilt es nach den Worten von Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) jetzt, mit klaren Vorgaben den Spagat zwischen sinnvollen Lockerungen und notwendigen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung neuerlichen Infektionsketten zu gestalten. "Behutsames Herantasten an die Möglichkeiten eines Ausnahme-Alltags mit gelockerten Einschränkungen ist das Gebot der Stunde", ist sich der OB dabei durchaus bewusst, dass diese Vorsicht im Zielkonflikt mit den "nachvollziehbaren Wünschen der Menschen unserer Stadt" stehen kann.

Wie der Arbeitsbedingungen für die rund 1.200 Beschäftigten der Kernverwaltung und der Eigenbetriebe in den nächsten Monaten gestaltet werden sollen, regelt eine umfassende Dienstanweisung, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. "Wir gehen im Moment davon aus, dass wir noch viele Monate in diesem Ausnahme-Alltag leben werden müssen, der uns vor ganz neue Herausforderung stellt", so Oberbürgermeister Claus Kaminsky. Unter dieser Prämisse seien alle Arbeitsabläufe und –strukturen dahingehend hinterfragt worden, wie sie unter diesen veränderten Bedingungen organisiert werden müssten. "Dabei geht es uns darum, einerseits den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten und andrerseits den Bürgerinnen und Bürger einen größtmöglichen Dienstleistungsservice bieten zu können."

Die Verhinderung von möglichen Covid-19-Infektionen haben die verbindlichen Regelungen zum Tragen eines Mundschutzes, zum Einhalten eines Sicherheitsabstands und die Reduzierung von persönlichen Kontakten im Blick. Dabei gelten die Vorgaben sowohl im Umgang mit Publikumsverkehr als auch mit Kolleginnen und Kollegen. So dürfen beispielsweise nur noch dann persönliche Besprechungen angesetzt werden, wenn diese unbedingt notwendig sind und ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Teilnehmenden eingehalten werden kann.

Umfassende Hygienemaßnahmen wie die regelmäßige Desinfektion von Oberflächen, die oft berührt werden, oder auch die Vorhaltung von Schutzmaterial wie Handschuhen und Mund-Nasen-Bedeckungen sowie die Nutzung von Büroräumen möglichst nur durch eine Person sollen den Schutz der Beschäftigten sicherstellen.

Doch auch die Arbeitsstrukturen sind in Zeiten von Corona anzupassen. Wie der OB ausführt, können gewisse Angebote und Aufgaben wegen der Corona-Pandemie vorläufig nicht in der althergebrachten Form organisiert werden. Dadurch hat sich das Arbeitsvolumen in einzelnen Abteilungen und Fachbereichen stark verändert. Während in manchen Bereichen auf diese Weise freie Personalkapazitäten entstanden sind, ist der Personalbedarf in anderen Organisationseinheiten gestiegen. In der Dienstanweisung wird darauf im Wesentlichen mit verschiedenen Ansätzen reagiert, die vor allem auf Flexibilisierung der Zeiten und Flexibilität bei den Einsatzorten setzen.

Erstmals in der Hanauer Geschichte wird die Stadt für Teile der Mitarbeiterschaft Kurzarbeit beantragen. "Dieser Entscheidung liegt die Tatsache zugrunde, dass es Bereiche gibt, die bis auf weiteres nicht zu einem normalen Arbeiten, wie wir es kennen, zurückkehren können," erklärt Martin Bieberle, Leiter des Fachbereichs Personal, Organisation und Kommunikation. Geprüft werden soll nach seinen Worten die Möglichkeit der Kurzarbeit unter anderem für die Museen, die Volkshochschule, die Abteilungen des Kulturforums, das Veranstaltungsbüro, das Umweltzentrum, die Familien- und Jugendberatung (FJB), das Seniorenbüro, die Fachstelle Sport und die Hanauer Bäder sowie für den Eigenbetrieb Kindertagesbetreuung. Auch die Hanau Marketing GmbH klärt derzeit, ob dieses Instrument genutzt werden kann.

Daneben werden die derzeit geltenden Regelungen zur Arbeitszeit an die aktuellen Gegebenheiten und Erfordernisse angepasst. "Dabei haben wir auch im Blick, dass durch eine Spreizung des Arbeitszeitrahmens die gleichzeitige Anwesenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern reduziert werden kann." Beschäftigten mit Kindern ermöglicht der neue Gleit- sowie Kernzeitrahmen von 6 bis 20 Uhr maximale Flexibilität. Schließlich wurde mit der neuen Dienstanweisung die Möglichkeit geschaffen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Absprache mit der Amts-, Fachbereichs- oder Eigenbetriebsleitung Fehlstunden aufbauen. Die maximale Obergrenze für die Zeitschuld beträgt das Doppelte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit.

"Für eine Situation, wie wir sie mit der Corona-Pandemie bewältigen müssen, haben wir keinen Erfahrungsschatz aus der Vergangenheit, auf den wir einfach zurückgreifen können", beschreibt OB Kaminsky die besondere Lage, von der letztlich auch keiner wisse, wie lange sie noch anhalte. Vorsichtshalber gelten die Regelungen deshalb bis auf weiteres.


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