Seit Mitte März 103 Corona-Ordnungswidrigkeiten in Hanau

Hanau
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„Die meisten Bürgerinnen und Bürger sowie die Geschäftsleute meistern die schwierige Situation vorbildlich“, lobt Thorsten Wünschmann, Leiter des Hanauer Ordnungsamtes. Die Corona-Pandemie bringt eine Reihe von neuen Vorschriften und Regeln mit, die von der Stadtpolizei kontrolliert werden. In den vergangenen zwei Monaten kam es in Hanau zu 103 Ordnungswidrigkeiten, die Bußgelder reichen von 50 Euro bis zu 5.000 Euro.



Wünschmann betont: „Bei Einzelfällen, die nicht gegen den positiven Trend stehen dürfen, greifen wir durch. Wer sich an die Regeln hält, soll ja nicht der Dumme sein.“

Die Corona-Pandemie bringt viele neue Vorgaben und Vorschriften mit sich. Die Einhaltung eben dieser Regeln ist die Aufgabe, die vom Land Hessen auch den Ordnungsämtern übertragen worden ist. So kontrollieren die Hanauer Stadtpolizistinnen und Stadtpolzisten, die Teil der Ordnungsbehörde sind, die Einhaltung des Abstandsgebotes im öffentlichen Raum – also zum Beispiel auf dem Marktplatz oder am Mainufer. Wünschmann: „Abstand hat auch etwas mit Anstand zu tun.“ In Gewerbebetrieben, die jetzt wieder geöffnet haben dürfen, werden unter anderem die Hygiene-Regeln überprüft, wie im Einzelhandel, bei Frisören, in Eisdielen, Tattoostudios und auch in Restaurants und Gaststätten.

„Dabei konnten wir feststellen, dass ganz überwiegend die derzeit geltenden Vorgaben eingehalten werden“, so Wünschmann. Seit Mitte März kam es in Hanau zu insgesamt 103 Ordnungswidrigkeiten, die zur weiteren Bearbeitung an das Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises weitergegeben wurden. Diese Behörde ist nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig für die weitere Bearbeitung. Die Bußgelder reichen nach dem Katalog, den das Land Hessen veröffentlicht hat, von 50 Euro für einen Verstoß gegen die Maskenpflicht bis zu 5000 Euro bei Verstößen im gewerblichen Bereich. Schwerwiegende Verstöße können auch als Straftat gewertet werden.

In Hanau reicht die Bandreite der Regelbrüche vom renitenten Maskenverweigerer im öffentlichen Personennahverkehr über den Einzelhändler, der einzelne Maßnahmen nicht rechtzeitig umgesetzt hat, bis zum uneinsichtigen Gewerbetreibenden, der bei der Dienstleistung am Kunden jegliche Hygieneregeln außer Acht gelassen hat. So wurde zum Beispiel ein Frisörbetrieb vorübergehend geschlossen. Hilfreich sei, so Wünschmann, dass die meisten Hanauerinnen und Hanauer bereits seit Ende März Alltagsmasken tragen. Die Stadtpolizei hat sich auf die neuen Gegebenheiten durch die Pandemie vorbereitet, etwa durch die Verlagerung von Kontrollschwerpunkten, auch sei, so Wünschmann, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung eine vorbildgebende Selbstverständlichkeit.

„Die meisten Hanauerinnen und Hanauer, Gewerbetreibenden und Händler, wenden die Vorschriften an. Wenn es zu festgestellten Verstößen kommt, sind diese meist nicht vorsätzlich, sondern durch Unwissenheit entstanden, so dass die Stadtpolizei oft als Berater vor Ort fungiert. Weiterhin reicht bei kleineren Regelverstößen die mündliche Ermahnung.“

Foto: Die Stadtpolizei kontrolliert die Einhaltung der Corona-Regeln. © Stadt Hanau/Kai Pfaffenbach


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