Kita-Öffnung: "Hanau hat die Hausaufgaben für das Land gemacht"

Hanau
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Wenn am Dienstag der sogenannte eingeschränkte Regelbetrieb in den Hanauer Kindertagesstätten beginnt, liegt die Verordnung des Landes erst seit einer Woche vor.



Um die Betreuung möglichst vieler Kinder aber ab dann gewährleisten zu können, hat der Eigenbetrieb Kindertagesbetreuung bereits in den vergangenen Wochen einen Plan zur stufenweisen Wiederöffnung entwickelt. Im folgenden werden Fragen rund um den eingeschränkten Regelbetrieb in Hanau beantwortet. Betroffen sind in Hanau insgesamt rund 4000 Kinder.

Wer ist verantwortlich für die Kindertagesbetreuung in Hanau?
Träger von insgesamt 28 Kitas ist die Stadt Hanau, weitere rund 30 Kindertagesstätten stehen in freier Trägerschaft. Handlungsbasis sind die Verordnungen des Landes Hessen, zuständig ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration. Die Erlasse des Ministeriums sind bindend für die Träger.

Warum kommt der Plan für den eingeschränkten Regelbetrieb erst jetzt?
Da die Verordnung des Landes bindend ist, mussten die Kita-Träger abwarten und konnten eigene Planungen nicht veröffentlichen. Zudem hatten sich die Träger Vorgaben gewünscht, die die konzeptionelle Arbeit für sie leichter gemacht hätten. Die entsprechende Verordnung liegt erst seit Dienstag (26.5.) vor. Das sei viel zu spät, sagt Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky. Er dankt Bürgermeister Axel Weiss-Thiel und der Leiterin des Eigenbetriebs Kindertagesbetreuung, Astrid Weiermann, für ihr weitsichtiges Handeln. "Mit seinem Satz, jedes Kind solle vor den Ferien nochmal seine Kita besuchen, hat Sozialminister Klose den Familien einen Bärendienst erwiesen", sagt Sozialdezernent Weiss-Thiel, "die Erwartungshaltung, die dadurch entstanden ist, hat kommunale und freie Träger vor eine nicht lösbare Aufgabe gestellt. Wie man unter Corona-Bedingungen zum Beispiel Fragen nach Gruppengrößen oder Betreuungszeiten vor Ort löst, dazu hat der Staatsminister offenbar keine Idee, oder zumindest hat er sie uns nicht verraten."

Was bedeutet der eingeschränkte Regelbetrieb in Hanau?
Hanau sieht sich trotz der Versäumnisse in Wiesbaden klar in der Pflicht gegenüber den Familien, die auf Betreuung angewiesen sind, und hat deshalb einen Stufenplan entwickelt: Er sieht vor, dass ab 2. Juni zunächst die Vorschulkinder wieder betreut werden. Sie erhalten vier Stunden Betreuung am Tag und werden in einem eigenen Vorschulprojekt auf den Schulbesuch vorbereitet. Dieses Projekt ist befristet auf drei Wochen und endet am 19. Juni. Am 22. Juni beginnt die zweite Phase der Öffnung: Dann werden die sogenannten "Kindergartenkinder" (ab etwa zwei bis sechs Jahre) montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr betreut. Sie erhalten, wenn sie einen Ganztagsplatz haben, ihr Mittagessen in der Kita. Zusätzlich zu diesen Betreuungsstufen kümmern sich die Kindertagesstätten noch um rund 600 Kinder in der Notbetreuung, also die Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen oder alleinerziehend sind.

Warum gibt es keine Nachmittagsbetreuung?
Durch die Hygienevorgaben müssen die Gruppen verkleinert werden. Das bedeutet, dass für die Vormittagsbetreuung mehr Personal benötigt wird. Deshalb müssen die Betreuungszeiten eingeschränkt werden. Ein Schichtmodell mit Vormittags- oder Nachmittagsbetreuung ist weder personell noch organisatorisch umsetzbar.

Warum sind die Gruppen kleiner?
In Kindertagesstätten können keine Abstandsregeln eingehalten werden. Um das Infektionsrisiko trotzdem so gering wie möglich zu halten, werden die Gruppen verkleinert und streng getrennt. Eine Vermischung der Gruppen findet nicht statt. Für die Eltern gelten feste Bring- und Abholzeiten.

Öffnen die freien Träger ihre Kindertagesstätten auch?
Die Verordnung des Landes Hessen gilt für alle und damit auch für die freien Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen. Eine entsprechende Abstimmung mit der Stadt Hanau hat stattgefunden. Es steht ausdrücklich in der Verordnung, dass die Betreuungszeiten und die Anzahl der angebotenen Plätze sich von Träger zu Träger unterscheiden können.

Was beinhaltet das Vorschulprojekt und wie lange dauert es?
Das Vorschulprojekt findet mit jeweils vier Stunden am Tag vom 2. Juni bis einschließlich 19. Juni statt. In diesen drei Wochen bearbeiten die Erzieherinnen und Erzieher in altershomogenen Kleingruppen intensiv das Thema Corona. Sie vermitteln die neuen Regeln im Schulalltag und üben deren Anwendung. Ferner gestalten sie den Übergang von der Kindergartenzeit zur Schule aktiv mit den Kindern. Ein Anspruch auf Betreuung besteht ab 19. Juni nicht mehr.

Wie profitieren Familien vom Betreuungsangebot ab 22. Juni?
Ab 22. Juni werden die Kindergartenkinder (ca. 2 bis 6 Jahre alt) montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr betreut. In der Regel erfolgt die Betreuung in der gewohnten Kita. Die Betreuung dieser Kinder mit Ganztagsplatz beinhaltet ein Mittagessen. Das bedeutet, dass die Eltern von der Gebührenfreiheit (ab 3 Jahre) für die fünfstündige Betreuung profitieren und lediglich die Verpflegungspauschale zahlen müssen. Kinder mit einem Halbtagsplatz werden von 8 bis 12 Uhr betreut.

Besteht die Notbetreuung weiterhin?
Eltern in sogenannten "systemrelevanten Berufen" haben weiterhin Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder. Sollte ein Vorschulkind aktuell einen Platz in der Notbetreuung haben, können die Eltern entscheiden, ob es in dieser Gruppe bleibt oder am Vorschulprojekt teilnimmt. Eine Kombination von beidem ist nicht möglich.

Wie werden Hygienemaßnahmen umgesetzt?
Neben verkleinerten Gruppen und strenger Trennung wird zum Beispiel häufiges und gründliches Händewaschen in den Alltag der Kinder integriert und unter Begleitung durchgeführt. Das Hygiene-Team des Corona-Krisenstabes hat bereits die Begehungen der Kitas (städtische und freie Träger) aufgenommen und berät bei der Umsetzung des Hygienekonzeptes.

Besteht Maskenpflicht in den Kitas?
Die Fachkräfte in den Einrichtungen tragen einen Mund-Nasen-Schutz. Maskenpflicht für die Kinder besteht nicht.

Gibt es Planungen für Neuaufnahmen und Hortbetreuung?
Leider kann der Eigenbetrieb Kindertagesbetreuung zur Zeit noch keine Aussage zum Zeitpunkt von weiteren Neuaufnahmen oder der Wiederaufnahme des Hortbetriebes treffen. Dies hängt vom Infektionsverlauf ab.

Was ist mit Integrationskindern?
Die Betreuung von Integrationskindern oder Fällen im Kontext Kinderschutz wurde sukzessive bereits ab 25. Mai erweitert.

Wo bekommen Eltern weitere Informationen?
Die Leitungen der Kindertagesstätten stehen für Fragen zur Verfügung. Wer noch weitere Fragen hat, kann sich an das Bürgertelefon wenden: Es ist erreichbar montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr sowie am Pfingstwochenende von 10 bis 12 Uhr, Telefon: 0 61 81/67 660 2001. Alle Fragen und Antworten sowie ein Video für Kinder und Eltern finden sich auf der Seite www.corona-hanau.de

Was ist mit der U3-Betreuung?
Diese Kinder werden entweder in der Familientagesbetreuung betreut (seit 25. Mai wieder offen) oder in der Kindertagesstätte ab 22. Juni ("Kindergartenkinder" von zwei bis sechs Jahre)

Was ist mit Eingewöhnung?
Es erfolgt eine individuelle Betrachtung der Bedürfnisse der betreffenden Kinder und Familien. Zur Zeit gibt es keine Neuaufnahmen.

Dürfen Eltern in die Kita?
Grundsätzlich nicht oder nur in Ausnahmefällen. Die Übergabe der Kinder erfolgt an der Tür. Die Kitas treffen genaue Absprachen über die Abholberechtigten.

Was ist mit Waldgruppen?
Das Waldangebot findet teilweise eingeschränkt statt.

Ist die Familientagesbetreuung geöffnet?
Ja, dieses Angebot ("Tagesmütter" und "Tagesväter") besteht bereits seit 25. Mai wieder.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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