Vor rassistischen Morden in Hanau: Funkstille mit München

Hanau
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Der rassistische Mörder von Hanau, Tobias R., hat jahrelang seine Schusswaffen an seinem zwischenzeitlichen Wohnort in München aufbewahrt, ohne dass die Behörden in der bayerischen Landeshauptstadt davon wussten. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Münchner Stadtrats-Mitglieder Dominik Krause und Angelika Pilz-Strasser (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) an das dortige Rathaus hervor.



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Der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises war hingegen bekannt, dass der Hanauer Attentäter samt seiner Waffen nach München umgezogen war – ein entsprechender Hinweis in Richtung Bayern erfolgte jedoch nicht.

Tobias R. hatte am Abend des 19. Februars 2020 neun Menschen in Hanau ermordet, Stunden später war er in seinem Wohnhaus im Stadtteil Kesselstadt neben seiner toten Mutter leblos aufgefunden worden. Die Ermittler gehen von einem rassistischen Motiv für die Tat aus, alle neun Opfer hatten einen Migrationshintergrund. Während der Abschlussbericht des Bundeskriminalamtes weiterhin aussteht, bemühen sich zwischenzeitlich nicht nur Medien um Aufklärung der Hintergründe der Tat, auch Politiker stellen Fragen – sogar im weit entfernten München. Dort hat der 43-Jährige, das teilte er selbst der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises mit, mehrere Jahre gelebt.

Laut Antwort der Stadt München auf die Anfrage der beiden Stadtrats-Mitglieder hatte allerdings Tobias R. zu keinem Zeitpunkt seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in München angemeldet. Von 2014 bis 2019 sei sein Wohnsitz nur in Hanau gemeldet gewesen. Allerdings war laut Auskunft aus München der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises bereits seit dem 3. Mai 2014 bekannt, dass sich Tobias R. in München aufhielt. Ein an seinen gemeldeten Wohnsitz in Hanau gerichtetes Schreiben habe er mit einem Schreiben aus München und der Bitte beantwortet, seine Postanschrift in München zur Antwort zu nutzen. In einem Schreiben der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises vom 23. Mai 2017 sei Tobias R. danach mitgeteilt worden, dass er sich in München anmelden müsse, falls er dort Waffen aufbewahren sollte.

Tobias R. hat mit Schreiben vom 5. Juni 2017 und 23. Juni 2018 dem Main-Kinzig-Kreis dann tatsächlich mitgeteilt, dass er seine Waffen in München aufbewahre, da er dort hauptsächlich schieße, so die Auskunft aus dem Münchner Rathaus. „Unter den bayerischen Waffenbehörden wird bei einer auswärtigen Waffenaufbewahrung die Waffenbehörde am Aufbewahrungsort von der zuständigen Waffenbehörde am gemeldeten Hauptwohnsitz entsprechend unterrichtet, da die Waffenbehörde am Aufbewahrungsort (zum Beispiel durch eine Vor-Ort-Kontrolle) am besten einschätzen kann, ob die dortige Waffenaufbewahrung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Eine entsprechende Mitteilung der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises an die Waffenbehörde des Kreisverwaltungsreferates München erfolgte nicht. Da Tobias R. in München einwohnermelderechtlich nie gemeldet war, konnte die Waffenbehörde des Kreisverwaltungsreferates München keine Kenntnis erlangen, dass Tobias R. in München Waffen aufbewahrte. Auch dem Polizeipräsidium München lagen keine Erkenntnisse vor, welche Rückschlüsse zuließen, dass Tobias R. in München Waffen aufbewahrte“, heißt es dazu weiter aus der bayerischen Landeshauptstadt.

Im Antwortschreiben vom 5. Juni 2017 an die Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises hat Tobias R. laut Auskunft aus München angegeben, dass sich im August/September 2017 entscheiden würde, ob er weiterhin in München arbeiten werde. Daher habe er keine Anmeldung in München beabsichtigt. „Damit hat Herr R. insoweit gegen Meldepflichten verstoßen, als dass er die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes in München unterlassen hat. Dies ist aber grundsätzlich unabhängig von der Frage, welche Waffenbehörde für ihn zuständig war. Die Waffen des Waffenbesitzers werden bei der Waffenbehörde des Hauptwohnsitzes registriert“, so die Stadt München. Einwohnermelderechtlich hätte sich Herr Tobias R. in München zumindest mit Nebenwohnsitz anmelden müssen..

Unklar bleibt allerdings weiterhin, wann und wie oft Waffen und Munition von Tobias R. und deren korrekte Aufbewahrung in den vergangenen Jahren durch eine Inaugenscheinnahme überprüft wurden. Die Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises teilt hierzu mit: „Der Hanauer Schütze wurde von 2013 bis 2019 insgesamt viermal überprüft. Darunter auch innerhalb des Zeitraumes vom 03.05.2014 bis 23.5.2017“, diese Überprüfungen hätten allerdings keinen außergewöhnlichen Anlass gehabt. Im Zuge dieser Überprüfungen sei bekannt geworden, dass Tobias R. neben seiner Schießsportausübung in einem Frankfurter Schützenverein auch in einem Münchner Schützenverein geschossen und seine Waffen auch in München aufbewahrt habe. „Die entsprechenden Nachweise wurden vorgelegt. Die Pflichten zur Ummeldung nach München, dass dort ein ausschließlicher Wohnsitz begründet wird beziehungsweise ausschließlich dort der Schießsport ausgeübt wird, wurde dabei seitens der Waffenbehörde thematisiert“, so der Main-Kinzig-Kreis. Tobias R. sei durchgängig mit Hauptwohnsitz in Hanau gemeldet gewesen, ein offizieller Wohnsitz in München habe nicht bestand. Aus diesem Grund, und da er nicht ausschließlich in München geschossen habe, sei seine Akte durchgängig von der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises bearbeitet worden.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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