Lärmschutzwände: „Die optische Gestaltung ist von besonderer Bedeutung“

Hanau
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"Die Realisierung der Nordmainischen S-Bahn rückt wieder ein bisschen näher", freut sich Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD), dass es der Stadt gelungen ist, sich mit der DB Netz AG über die hohe Bedeutung einer anspruchsvollen Gestaltung der Lärmschutzwände zu verständigen und dies in einer Grundsatzvereinbarung festzuhalten.



‎Gerd-Dietrich Bolte, Leiter Großprojekte Mitte bei der ‎DB Netz AG, sieht in dem gemeinsamen Vorgehen sogar beispielhaften Charakter. "Hanau kann sich mit diesem Konzept zum bundesweiten Referenzprojekt entwickeln"," kommentierte er bei der Unterzeichnung des Vertrags, die dieser Tage im Hanauer Rathaus stattgefunden hat.

Die Nordmainische S-Bahn soll künftig die Station Konstablerwache in Frankfurt über Maintal mit dem Hauptbahnhof Hanau auf eigenen Gleisen, getrennt vom übrigen Zugverkehr, verbinden. Die Trasse in Hanau verläuft überwiegend durch bebaute Gebiete, ein Teil davon durch die Innenstadt. "Dem Lärmschutz kommt deshalb unter zwei Gesichtspunkten eine besondere Bedeutung zu", so OB Kaminsky. Neben der Minimierung der Lärmbelastung für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, für die sich die Stadt erfolgreich stark gemacht habe, gelte das Augenmerk auch dem visuellen Erscheinungsbild. "Es ist ebenso wichtig, die über weite Teile sechs Meter hohe Lärmschutzwand so zu gestalten, dass diese nicht als trennende Mauer wahrgenommen wird".

Üblicherweise werden Alu-Lochblechwände als aktive Schallschutzmaßnahme verwendet. Dadurch, dass die Wände in der Brüder-Grimm-Stadt jedoch an vielen Stellen vom öffentlichen Raum sichtbar sein werden, habe die Stadt darauf gedrängt, von dieser Standardlösung abzuweichen, erläutert Stadtrat Thomas Morlock die städtische Haltung. "Um auszuloten, wie durch eine innovative Verbindung von Materialien, Oberflächenstrukturen und der Anordnung verschiedener Formen eine ansprechende optische Gestaltung möglich wird, haben wir die Büros unit-design und netzwerkarchitekten mit einer Projektstudie "Lärmschutz und Akzeptanz" beauftragt."

In dieser Projektstudie, die Teil der unterzeichneten Grundsatzvereinbarung ist, wird aufgezeigt, welche Aufgaben die Lärmschutzwände aus Sicht der DB Netz AG und der Stadt Hanau grundsätzlich haben und unter welchen Parametern eine optisch ansprechende Gestaltung erfolgen soll. Beispielhaft sind bei den stadträumlichen Auswirkungen unter Gestaltungsaspekten die Parameter "Ort" und "Wirkung für den Bürger zu nennen". Weitere Aspekte, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen, sind neben Bebauungsgrenzen, landschaftlichen Gegebenheiten und Sichtachsen auch Auflagen des Denkmalschutzes oder die Verhinderung von neu entstehenden Angsträumen. Insgesamt erfolgte die Betrachtung auch unter Berücksichtigung der durch das Eisenbahn-Bundesamt zugelassenen Lärmschutzwände oder jenen, für welche die Zulassung erwirkt werden kann.

Nach einer Grundlagenanalyse sind drei verschiedene Designlinien erarbeitet worden, die sowohl bei der Stadt als auch bei der DB Netz AG auf eine positive Resonanz gestoßen sind. "Die Designlinien zeigen beispielhaft auf, wie die Lärmschutzwände durch die Kombination verschiedener Materialien und Farben sowie Vorbegrünungen und Vorbauten abwechslungsreich gestaltet werden können", sehen sowohl Stadt als auch DB Netz in den kreativen Vorschlägen interessante Impulse für das künftige Aussehen.

Auch wenn das optische Erscheinungsbild der Lärmschutzwände kein Bestandteil der Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren sind, sind sich die Stadt Hanau und die DB Netz AG einig darin, dass der städtebaulichen Verträglichkeit des Lärmschutzes Rechnung getragen werden soll und haben deshalb vereinbart, dass ein entsprechender Hinweis zu der Gestaltung von Lärmschutzwänden in Abstimmung mit der Stadt Hanau in den Erläuterungsbericht bzw. Umweltverträglichkeitsstudie aufgenommen wird.

Schließlich sichert sich die Stadt mit der jetzt unterzeichneten Grundsatzvereinbarung neben der Einflussnahme auf die Gestaltung auch das Recht, unliebsame Graffitis zu entfernen, obwohl sie nicht Eigentümerin der Lärmschutzwände ist. "Damit haben wir die Handhabe, selbst zeitnah gegen das Straßenbild störende Graffitis vorzugehen", so Ordnungsdezernent Morlock abschließend.


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