Kaminsky: Schutz vor Fluglärm am Tag gesetzlich regeln

Hanau

Mit Blick auf die bevorstehende hessische Landtags- und die Bundestagswahl hat die Fluglärmkommission Frankfurt ein Zehn-Punkte-Programm verabschiedet - mit der Stimme von Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky.

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"Dabei kommen wichtige Forderungen aus Hanau zum Tragen", betonte Kaminsky nach der jüngsten Sitzung der Kommission. Die verspricht sich von ihrem Forderungskatalog, den Parteien eine "qualifizierte Grundlage" für die Aufnahme des Fluglärmschutzes in ihre Wahlprogramme an die Hand zu geben.

Zu den von Kaminsky unterstützten Forderungen der Kommission gehört es, dass "endlich" gesetzliche Regeln für den Schutz vor Fluglärm am Tag geschaffen werden. "Das gilt insbesondere für die Nachtrandstunde von 5 bis 6 Uhr früh, in der sich unsere Bürgerinnen und Bürger vor allem von Flugzeugen belästigt fühlen", so Hanaus OB. Das Bundesverwaltungsgericht stelle in seinen Urteilen immer wieder fest, dass wirksame gesetzliche Schutzregeln für den Tag bisher fehlten. "Ergo müssen Luftverkehrs- und Fluglärmschutz-Gesetz novelliert werden", fordert Kaminsky von Berlin.

Darüber hinaus begrüßt er das Verlangen nach "dynamisierten Lärmobergrenzen", wie dem Katalog der Fluglärm-Kommission Frankfurt weiter zu entnehmen ist. Auf diese Weise werde der Anreiz für Flugzeughersteller wirksamer die seit Jahren angekündigte lärmärmere Technik zu verwirklichen.

Ein weiteres Augenmerk der Kommission richtet sich darauf, dass die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit gestärkt werden, wenn Flugrouten neu festgelegt oder wesentlich geändert werden. "Hier sollte nicht nahezu ausschließlich die Deutsche Flugsicherung das Sagen haben", findet Kaminsky. Fachlich geboten erscheine es das Umweltbundesamt hinzuzuziehen. Die Deutsche Flugsicherung solle die Lärmwirkung stärker gewichten, wenn es künftig Flugverfahren zu beurteilen gelte. Bisher stünden insbesondere Kapazitätsanforderungen zu sehr im Vordergrund.


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