Stadt braucht Unterstützung bei OB- und Kommunalwahl

Hanau
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Sie sind unverzichtbar für eine Demokratie: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.



Ohne ihre Mitwirkung ist die Durchführung von Wahlen sowie die Ermittlung des Wahlergebnisses nicht möglich, weiß man auch im städtischen Wahlbüro und appelliert deshalb an die Hanauerinnen und Hanauer, sich auch im kommenden Jahr in diesem besonderen Ehrenamt zu engagieren. Am Sonntag, 14. März 2021, finden in Hessen die Kommunalwahlen statt. Gewählt werden in der Stadt Hanau die Stadtverordnetenversammlung, der Kreistag, die Ortsbeiräte sowie erstmals auch der Ausländerbeirat. Mit der Kommunalwahl ist auch die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters verbunden. Erreicht keiner der Bewerberinnen oder Bewerber die erforderliche Mehrheit, findet am 28. März 2021 die Stichwahl statt.

An beiden Tagen ist die Mithilfe von rund 800 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und –helfern erforderlich. Wer hieran Interesse hat, wird gebeten, sich beim städtischen Wahlbüro zu melden. Auf der Internetseite der Stadt Hanau (unter Rathaus/Wahlen/Wahlhelfer) ist für interessierte Personen ein elektronisches Formular hinterlegt. Ausreichend ist auch eine formlose E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Telefonisch ist das Wahlbüro unter der 06181-295-283 erreichbar.

Aufgabe der insgesamt sechs Wahlhelferinnen und Wahlhelfer je Wahllokal ist die Überwachung der Wahlhandlung während der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr. Im Anschluss werden das Ergebnis der OB-Wahl und das Trendergebnis der Kommunalwahl ermittelt. Bei Kommunalwahlen werden am Sonntagabend lediglich die Stimmzettel gezählt, auf denen ein Wahlvorschlag unverändert abgegeben wurde; alle anderen Stimmzettel mit Streichungen und Einzelstimmen werden am nächsten Tag von Auszählungswahlvorständen ausgewertet. Aufgabe der Ehrenamtlichen im Briefwahlbezirk ist die Ermittlung des Trends der Briefwahl. Als Entschädigung werden im Wahllokal 75 Euro und im Briefwahlbezirk 40 Euro gewährt.

Zum Schutz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie der Wählerinnen und Wähler werden in und vor den Wahllokalen die erforderlichen Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen entsprechend der im März nächsten Jahres bestehenden epidemischen Lage getroffen. Zur Vorbereitung auf die Wahl werden alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu einer Schulungsveranstaltung eingeladen. Auch das Hygienekonzept und die Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die Corona-Pandemie werden dabei ausführlich erläutert.


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