Es geht um die Finanzierung von Installationen medizinisch-gesundheitlicher Geräte (z.B. UV-Strahlern) zur Belüftung und Entkeimung insbesondere des Corona-Virus. In ihrer Substanz gefährdet sind u.a. Kleinhändler, Betriebe der Gastronomie, der Kultur, des Kunstgewerbes, der Kleinkunst und Unterhaltungs- wie Freizeitanbieter wie auch soziale und bildungspolitische Einrichtungen. Ebenso den Schutz von Massenunterkünften und Heimen. Damit diese Anbieter und Träger ihre Existenz, die für eine Stadt und ihre Bürger unverzichtbar sind, fortführen können und nicht von kapitalkräftigen Ketten und digitalen Großanbietern auf Dauer übernommen werden.
Auf eine Beteiligung an den Kosten durch den Kreis, das Land und den Bund sollte dabei gedrungen werden. Die Kosten werden letztlich geringer ausfallen als die Ausfalls- und Kompensationsaufwendungen, die vorgesehen sind. Begründung: Solche Installation, die nach Aussagen von Fachleuten sehr sicher sind in der Bekämpfung des Virus, fördert die Akzeptanz für andere notwendige Einschränkungen und erhält die für die Kultur der Stadt absolut notwendigen Einrichtungen und Angebote.
Deren Existenzvernichtung würde nicht rückgängig gemacht werden können und eine ausgestorbene Innenstadt herbeiführen. Das Konzept ist in Begleitung von Hygienemaßnahmen nachhaltig und beseitigt unverständliche Ungereimheiten, die zu viel Verärgerung Anlass bieten.