Hanauer Wahlbüro verschickt Musterstimmzettel

Hanau
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In der kommenden Woche werden vom Wahlbüro Hanau die Musterstimmzettel für die Kommunalwahlen am 14. März 2021 verteilt. 



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Zur Verteilung der Musterstimmzettel sind die Wahlleiter*innen gesetzlich verpflichtet. Die Musterstimmzettel entsprechen inhaltlich, farblich und im Format dem Stimmzettel des Wahltages. Auf dem Muster sind alle Wahlvorschläge und Bewerberinnen und Bewerber genannt, die am 14. März 2021 zur Wahl stehen. Allerdings ist der Musterstimmzettel als solcher gekennzeichnet und sowohl für die Urnenwahl als auch die Briefwahl nicht zulässig. Auf der Rückseite des Musters sind darüber hinaus auch die komplexen Möglichkeiten der Stimmabgabe abgedruckt.

Für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, zum Ortsbeirat und zum Ausländerbeirat werden die Muster von der Gemeindewahlleiterin der Stadt Hanau, für die Wahl zum Kreistag vom Kreiswahlleiter des Main-Kinzig-Kreises hergestellt und verteilt. Wichtig zu wissen ist, dabei, dass die Wahlleiterin der Stadt Hanau und der Wahlleiter des Main-Kinzig-Kreises unterschiedliche Verteilungsformen gewählt haben. Das Kommunalwahlrecht lässt dies zu.

In der kommenden Woche werden die Musterstimmzettel für die Stadtverordnetenversammlung, die Ortsbeiräte und den Ausländerbeirat an jeden Wahlberechtigten in einem adressierten Umschlag mit der Aufschrift "Musterstimmzettel" übersandt. Der Musterstimmzettel für die Kreiswahl wird als Beilage des Hanauer Boten am 6. Februar 2021 zur Verfügung gestellt. Die Musterstimmzettel der Stadt Hanau und des Main-Kinzig-Kreises sind auch auf der Internetseite der Stadt Hanau zu finden (https://bit.ly/3qPTtZw ).

Wer am Wahltag jedes Infektionsrisiko im Wahllokal ausschließen möchte und insbesondere die komplexen Wahlmöglichkeiten in heimischer Atmosphäre wahrnehmen möchte, hat wie gewohnt die Möglichkeit der Stimmabgabe vorab per Briefwahl. Hierfür erhalten die Wahlberechtigten vom Wahlbüro einen Wahlschein, Stimmzettel und die notwendigen Umschläge. Erforderlich ist ein vorheriger Antrag. Dieser muss bis zum 12. März 2021, 13 Uhr, beim Wahlbüro eingehen. Empfohlen wird, dass der Antrag möglichst frühzeitig gestellt wird. Ein Antrag ist per Post, als formlose E-Mail, elektronisch auf der Internetseite des Wahlbüros und persönlich im Briefwahlbüro möglich.

Alle Fragen rund um die Kommunalwahl 2021 beantwortet das Team des Wahlbüros auch telefonisch unter 06181/295-275.


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