OB Kaminsky: Beuths Verhalten weiterhin nicht nachvollziehbar

Hanau
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"Auch ein Jahr nach den grauenvollen rassistischen Morden sind wir fassungslos und unser Mitgefühls gilt den Angehörigen", sagt Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD).



Diesen Schmerz könne den Angehörigen leider auch nach langer Zeit niemand nehmen, wie das Beispiel des Oktoberfest-Attentats 1980 zeige. "Es liegt aber in unserer Verantwortung den Angehörigen und der Öffentlichkeit alle offenen Fragen zu beantworten", mahnt der OB weiter. Umso unverständlicher sei es, dass Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) "ein Jahr für die Klärung der einfachen und in seinem politischen Verantwortungsbereich liegenden Frage braucht", ob in der Nacht des 19. Februar 2020 Menschen in ihrer Angst den Notruf 110 erreicht haben oder eben nicht. Für die Organisation, die Technik und die personelle Ausstattung ist der Innenminister politisch verantwortlich.

Dass dies erst nach fast einem Jahr aufgrund von Recherchen und Nachfragen der Medien beantwortet werde, sei nicht nachvollziehbar. Jetzt komme bei Beuth noch ein "versuchtes und durchsichtiges Ablenkungsmanöver" hinzu über die Frage, ob das Hanauer Ordnungsamt 2017 einem Hinweis der Polizei in adäquater Weise nachgegangen sei. Zur immer wieder gestellten Frage, ob der zu Treppenhaus und hinterer Ein- und Ausgangstür führende Notausgang zur Tatzeit verschlossen war oder nicht, habe die Stadt Hanau "keine Erkenntnisse", erklärt Stadtrat Morlock (FDP). Klarheit könne nur die der Stadt Hanau nicht bekannte Ermittlungsakte liefern, die dem Innenminister allerdings eigentlich geläufig sein müsste.

Während die Notausgang-Frage weiterhin ungeklärt sei und in die Zeit des seit Anfang 2020 tätigen neuen Betreibers der "Arena-Bar" fällt, bringt Hessens Innenminister in seiner jüngsten Erklärung auch die am 20. November 2017 vom damaligen Betreiber zu verantwortende verschlossene Notausgangstür ins Spiel. Fakt sei, so Morlock, dass die Polizei 2016 und 2017 in der Gaststätte mehrmals wegen des Verdachts von Straftaten kontrolliert habe. In diesem Zusammenhang habe die Polizei das städtische Ordnungsamt am 24. November 2017 auf den verschlossenen Notausgang hingewiesen, erläutert Morlock. Beuth erwecke hier den Eindruck, das städtische Gewerbeamt sei untätig gewesen. "Dem war aber ganz und gar nicht so", unterstreicht Stadtrat Thomas Morlock Denn unabhängig vom verschlossenen Notausgang, über den die Polizei berichtete, habe das Ordnungsamt dem damaligen Bar-Inhaber schon am 21. November 2017 seine Absicht mitgeteilt, ihm wegen Unzuverlässigkeit das Ausüben des Gewerbes zu untersagen. Das sei im März 2018 tatsächlich geschehen; zu den Gründen zählte auch der verschlossene Notausgang. Daraufhin habe sich ein Rechtsstreit bis zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof ergeben, welcher im November die Beschwerde des früheren Betreibers im November 2019 zurückwies. Zum Jahreswechsel 2019/20 kam es dann zum Betreiberwechsel.

Morlock stellt in der juristischen Bewertung abschließend fest: "Regelhafte Kontrollen durch Ordnungsamt oder Bauaufsicht sind gesetzlich nicht geregelt. Grundsätzlich erfolgen Kontrollen und Ahndungen anlassbezogen – so wie im Fall des früheren Barbetreibers, dem die Stadt Hanau dann auch das Ausüben des Gewerbes untersagt hat." Gesetzliche Bestimmungen einzuhalten, liege in der Verantwortung des Betreibers. Mit Blick auf den neuen Betreiber lägen keine Anhaltspunkte vor, dass Bestimmungen des Gaststättenrechts oder der Baugenehmigung nicht befolgt würden.


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