Die Staatsanwaltschaft Hanau hat gegen eine 60 Jahre alte Frau aus Hanau wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes zum Nachteil ihres 4-jährigen Sohnes am 17.08.1988 in Hanau Anklage beim Landgericht - Schwurgericht - Hanau erhoben. Der Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 17.08.1988 den Jungen aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben, in dem sie ihn in ein Badezimmer in einem ca. 87 x 106 cm großen Sack, den sie kopfüber verschnürt hatte, zum Mittagsschlaf gelegt und ihn in die Obhut einer 73-jährigen Frau aus Hanau gegeben hat, die ihrem Sohn nach dem Leben getrachtet haben soll.
Sekte in Hanau: Mutter soll Ermordung ihres 4-jährigen Sohnes zugelassen haben
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