Demnach gilt die verbindliche Maskenpflicht jetzt nur mehr in Innenbereichen sowie im Öffentlichen Personennahverkehr. Darüber hinaus ist geregelt, dass auch auf Großveranstaltungen in Gedrängesituationen, insbesondere beim Einlass und in Warteschlagen, eine Maske zu tragen ist. Im Freien entfällt die Maskenpflicht mit der seit Freitag geltenden Landesverordnung.
"Ich freue mich sehr, dass wir den Menschen hier ein Stück Normalität im Alltag zurückgeben können", so der OB. Er sieht diese Erleichterung aber durchaus auch mit einer gewissen Sorge. "Die Ausbreitung der Delta-Variante mahnt uns zur Vorsicht und zeigt, dass die Pandemie nicht vorbei ist." Aus diesem Grund appelliere er an die Bürgerinnen und Bürger, überall dort, wo die Abstände nicht eingehalten werden können, weiterhin freiwillig die Maske zu tragen. "Es liegt in der Eigenverantwortung jedes einzelnen von uns, dazu beizutragen, dass wir die Pandemie im Griff behalten und auf neue restriktive Einschränkungen vorläufig verzichten können." Er hoffe, so der Hanauer OB nach eigenen Worten, auf "einen vernünftigen Umgang mit den neuen Freiheiten."
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