Hygienekonzept zur Bundestagswahl in Hanau

Hanau
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Trotz anhaltender Corona-Pandemie wurde im Dezember 2020 der Termin für die Wahl des 20. Deutschen Bundestages auf den 26. September 2021 festgesetzt, so dass diese unter epidemiologischen Voraussetzungen zu organisieren ist.



Daher hat die Stadt Hanau - wie bereits zur ebenfalls während der epidemischen Lage durchzuführenden Kommunalwahl - auch für die Bundestagswahl ein umfassendes Hygienekonzept erstellt. Dieses Konzept ist auch auf der städtischen Internetseite nachzulesen. https://www.hanau.de/mam/rathaus/wahlen/bundestagswahlen/hygienekonzept_stand_26.08.2021.pdf

Das Hygienekonzept am Tag der Wahl entspricht den Vorgaben des Bundeswahlleiters und den gesetzlichen Regelungen. Insofern wird am Wahlsonntag sichergestellt sein, dass die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden können.Um größere Menschenansammlungen möglichst zu vermeiden, werden 85 Wahllokale in 60 verschiedenen Einrichtungen oder Gebäuden eingerichtet. Dem geschuldet, wurde für eine Vielzahl von Wählerinnen und Wählern ein anderes Wahllokal als gewohnt bestimmt. Zwar entspricht diese Einteilung auch der Einteilung zur Kommunalwahl im vergangenen März, das Wahlbüro empfiehlt allerdings allen Wählenden vor dem sonntäglichen Gang zum Wahllokal, auf der Wahlbenachrichtigung das für sie bestimmte Wahllokal zu prüfen.Bereits vor den Wahllokalen werden durch Bodenmarkierungen Vorkehrungen getroffen, dass die notwendigen Abstände eingehalten werden können. Vor und in jedem Wahllokal wird auf die grundlegenden Hygienestandards in den Räumlichkeiten hingewiesen. Zudem befindet sich an den Gebäudeeingängen jeweils Spender mit Desinfektionsmittel. Der Zugang zum Wahlraum sowie die Einhaltung von Abständen wird durch Sicherheitsdienste vor Ort kontrolliert. Um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, wird die Anzahl der im Wahlraum zulässigen Personen begrenzt. Eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Wahlräume erfolgt durch den Einsatz von mobilen Reinigungsteams.

Der Wahlvorstand wird zudem für eine regelmäßigen Belüftung des Wahllokals sorgen.Die aktuell geltende Coronavirus-Schutzverordnung schreibt vor, dass in öffentlichen Gebäuden - und damit auch in den Wahlräumen - und den Zugängen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt. Zum Schutz der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden entsprechende Hygieneutensilien wie Plexiglas-Scheiben, FFP-2-Masken, Einmalhandschuhe sowie Desinfektionsmittel ausreichend zur Verfügung gestellt. Wählende erhalten für die Stimmabgabe einen Einmalkugelschreiber, um Infektionen wegen Mehrfachbenutzung von Stiften auszuschließen. In fast allen Wahllokalen kann eine "Einbahnstraßen-Regelung" organisiert werden, sodass sich die Wählerinnen und Wähler beim Betreten und Verlassen des Wahlraumes nicht begegnen. Wo räumlich möglich, werden Aus- und Eingänge voneinander getrennt.Wer jegliches Risiko im Wahllokal vermeinden möchte, nimmt per Briefwahl an der Wahl teil. Die Frist für Anträge endet am 24.09.2021 um 18 Uhr. Das Wahlbüro empfiehlt wegen der Postlaufzeiten allerdings, die Anträge auf Briefwahl möglichst frühzeitig zu stellen.


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