S-Bahn-Planung: Einwände wegen Gestaltung der Lärmschutzwände

Hanau
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"Es geht massiv darum, wie unsere Stadt mit den Lärmschutzwänden der Nordmainischen S-Bahn in einigen Jahren aussehen wird."



So kommentierte Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) im Magistrat die wohl wichtigste aktuelle Einwendung der Stadt Hanau für das Planfeststellungsverfahren der Deutschen Bahn (DB). Es geht dabei vor allem darum, wie rund neun Kilometer lange Lärmschutzwände an beiden Seiten der Bahnlinie verträglich ins Stadtbild passen – und das zuvorderst an besonders empfindlichen Orten wie dem denkmalgeschützten Bahnhof Wilhelmsbad, der Aue an Kaiserwiesen und Kinzig sowie am Westbahnhof.  Der Erörterungstermin zu solchen Einwendungen und Stellungnahmen für den Bauabschnitt Hanau ist im nächsten Jahr zu erwarten.

Für die Lärmschutzwände hat das Designbüro unit-design gemeinsam mit dem Architekturbüro "Netzwerkarchitekten" im Auftrag der Stadt den gesamten nordmainischen S-Bahn-Abschnitt in Hanau städtebaulich analysiert und ein Gestaltungskonzept zur optischen Aufwertung aufgestellt. Dazu unterzeichneten Stadt und DB 2020 eine Grundsatzvereinbarung. Damit soll sichergestellt werden, dass über die üblichen DB-Standard-Aluminium-Lochblechwände hinaus beispielsweise Vorbauten, Begrünungen und andere Materialien, wie Beton oder Gabionen, zum Einsatz kommen können. Das gilt auch für weniger als sechs Meter hohe sowie für transparente Wandabschnitte.

"Im Interesse der Stadt Hanau liegt es nun, dass diese Varianten in die Planfeststellung einfließen", erläutert Stadtrat Thomas Morlock (FDP). Die Erhebung rechtzeitiger Einwendungen ist auch erforderlich, um spätere Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss nicht zu verwirken. Die weiteren Einwendungen der Stadt Hanau beziehen sich insbesondere auf das Beachten der geänderten städtebaulichen Entwicklung, auf Baulärm und Erschütterungen. "Das ist in den Planfeststellungsunterlagen bisher unzureichend berücksichtigt", so Morlock weiter. Das gelte auch dafür, dass Geh-und Radwege nicht in ihrer Breite beschränkt werden dürften sowie  Durchfahrtshöhen und -breiten  so anzupassen seien, dass Verkehrsbetriebe und Rettungskräfte die Straßen passieren könnten. Die Stadt Hanau akzeptiere auch nicht, dass der Friedhof Kesselstadt nur noch eingeschränkt nutzbar wäre durch eine geplante Verschiebung einer Zaunanlage.

Nachbesserungsbedarf sieht die Stadt Hanau zudem beim Brandschutzkonzept. Es müsse sichergestellt sein, dass Rettungskräfte im Notfall ohne zeitlichen Verzug Zugang zu den Gleisanlagen haben. Beim Artenschutz müsse der Lebensraum von   Bibern und Eidechsen neu bewertet werden.


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