2G-Regelung für Patientenbesuche am St. Vinzenz-Krankenhaus

Hanau
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Aufgrund der steigenden Corona-Inzidenzen und zum Schutz der Patienten verschärft das St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau die Besucherregelung ab dem 18. November.



Von da an können Patienten nur noch durch vollständig geimpfte oder genesene Personen Besuch empfangen. Ausnahmen gelten für die Geburtshilfe sowie in besonderen Einzelfällen aufgrund des Gesundheitszustandes.

Die Vorlage eines Antigen-Schnelltestes oder PCR-Testes genügt somit künftig nicht mehr, um die Klinik betreten zu können. Dennoch empfiehlt das St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau allen Besuchern - zusätzlich zur 2G Regelung - sich zum Schutz ohrer Angehörigen vor dem Besuch durch einen kostenlosen Bürgertest testen zu lassen.

„Wir wissen, dass die Neuregelung für nicht-geimpfte Personen einen großen Einschnitt darstellt, auch für die Patienten“, so Geschäftsführer Michael Sammet. „Aufgrund steigender Corona-Inzidenzen ist dieser Schritt jedoch notwendig, um unsere Klinik und die uns anvertrauten Patienten vor einer Infektionseintragung zu schützen.“ Mit der Neuregelung folgt die Klinik einem Weg, den zahlreiche Kliniken im Rhein-Main-Gebiet bereits beschritten haben. Auch am Klinikum Hanau gilt ab 18. November die 2G-Regelung für Patientenbesuche.

Für geimpfte und genesene Angehörige sind Besuche (wenn möglich durch eine feste Kontaktperson) weiterhin täglich während der Besuchszeiten zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr für eine Stunde möglich. Der letzte Einlass ist um 17:30 Uhr. Es darf jeweils nur ein Besucher im Zimmer sein.

Für Angehörige von Patienten in einer palliativen Situation können Sonderregelungen vereinbart werden. Auf der Intensivstation sind Besuche nur mit Voranmeldung und nach Abstimmung mit dem behandelnden Arzt möglich.
Bestehende Sonderregelungen in der Geburtshilfe gelten unverändert fort: Für den Vater / eine Begleitperson bei der Geburt gilt als Ausnahme die 3G-Regelungen, erforderliche Antigen-Schnelltests zur Geburt werden bei der Begleitperson kostenfrei in der Klinik durchgeführt.

Eine Kontrolle des Impf-/Genesungstatus erfolgt am Haupteingang der Klinik. Die Besucher werden gebeten, einen Ausweis mitzuführen und gegebenenfalls vorzuzeigen. Am Haupteingang erfolgt wie bisher auch die Kontaktdatenerfassung über ein Besucherformular. Grundvoraussetzung für einen Besuch ist, dass der Besucher oder Personen desselben Hausstandes keine Corona-Symptome haben oder sich in Quarantäne befinden.
Die getroffene Einschränkung „vollständig Geimpft / Genesen“ gilt selbstverständlich nicht für Personen, die das Krankenhaus aus medizinischen Gründen aufsuchen. In der Notaufnahme, bei stationärer Aufnahme und bei ambulanten Eingriffen werden erforderliche Corona-Tests kostenfrei in der Klinik durchgeführt.

Auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten der Klinik gilt für Besucher und Sprechstundenpatienten weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern und der bekannten Hygieneregelungen. Die Klinik weist darauf hin, dass es für den Infektionsschutz wichtig ist, die Hygieneregelungen auch während des Besuches des Angehörigen im Patientenzimmern einzuhalten und bittet dringend um Beachtung.


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